Dielen abziehen

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu meinen rotbraun-lackierten Dielen in meiner Wohnung. Davon ist nur noch der Wintergarten betroffen, alle anderen Dielen wurden vor 3 Jahren durch den Vermieter abgeschliffen, nur halt irgendwie nicht im Wintergarten.. Ich wohne nun etwas länger als 1 Jahr in der Wohnung und der Lack im Wintergarten platzt immer mehr ab und es kommt das unbehandelte (so sieht es für mich aus) Holz zum Vorschein. Habe dem Vermieter Bescheid gegeben, es war auch jemand da, es wurden Fotos gemacht. Der Vermieter sieht es aber nicht für notwendig an, dass er etwas machen muss. Da bin ich anderer Meinung, da das blanke Holz nun zum Vorschein kommt und ja vor Wasser etc. geschützt werden sollte?! Es wäre natürlich schön gewesen, wenn der Vermieter das Abziehen der Dielen übernommen hätte (falls sich jemand fragt, warum ich bei dem Vermieter vor dem Einzug nichts gesagt habe ..: Ich habe schon über 6 Monate auf eine Wohnung gewartet, das wollte ich mir dann nicht kaputt machen..). Meine Frage lautet nun, ob der Vermieter verpflichtet ist, das zu reparieren. Es ist immerhin (nicht nur, sieht nämlich echt nicht schön aus ^^) kein Schönheitsfehler. Es besteht die Möglichkeit, es selbst zu übernehmen, dafür muss ich aber ein Schreiben aufsetzen und auf eine positive Antwort hoffen.

    Tausend Dank und LG :)

  • Bitte im Mietvertrag nachschauen, was zum Thema Schönheitsreparatuen vereinbart. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Streichen von Holzdielen in den 50/60er Jahren von Mietern erfolgte. Die heutigen Böden sind aus Materialien, die nicht gestrichen werden.

  • Hallo Köbes :)

    Danke für die schnelle Antwort!

    Unter "Schönheitsreparaturen" steht, dass das Anstreichen von Böden mit dazu zählt und allgemein Schönheitsreparaturen vom Mieter zu tragen sind.

    "Bauliche Veränderungen" benötigen eine vorherige bauaufsichtliche Genehmigung (die Kosten dieser trägt der Mieter). Dazu zählt z.B. das Verlegen von Parkett (ist meinem Fall das ähnlichste Beispiel). Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen.

    Was bedeutet das jetzt konkret für mich? Fällt der abgeplatzte Lack zu den Schönheitsreperaturen? Und kann ich den Vermieter fragen, ob er mir schriftlich neben der Genehmigung der Veränderung zusenden kann, dass er keine Kosten verlagt zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (immerhin ist es neben der neuen Versiegelung des Holzes auch eine optische Aufwertung).

    LG :)

  • So wie sich das aus dem Mietvertrag anhört bist du selber dafür verantwortlich und musst auch die Kosten tragen.

    Eine Entschädigung, wenn du mal ausziehst, weil du die Wohnung optisch aufgewertet hast, wirst du wohl nicht bekommen.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

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