Gartenpflege Betriebskosten Eigenleistung des Vermieters

  • Guten Tag ins Forum,

    ich habe eine Frage zur Umlage der Gartenpflegekosten in Eigenleistung des Vermieters:


    Zweifamilienhaus

    Das EG bewohnte bis zum vorigen Jahr, eine betagte Familienangehörige des Eigentümers=Vermieters, das OG ist fremdvermietet.

    Bisher wurde die Gartenpflege durch den Vermieter in Eigenleistung übernommen. Auf Grund der familiären Bindungen wurden für das EG keine Gartenpflegekosten geltend gemacht und bis Ende 2017 auch kulanterweise nicht für die fremdvermietete Wohnung im OG.

    Da der Familienangehörige im EG verstorben ist, wurde die EG-Wohnung ab 01.01.2018 neu vermietet.

    Für beide Wohnungen wird im Mietvertrag auf die Betriebskosten hingewiesen ("Zusätzlich zu der Miete zahlt der Mieter für die Nebenkosten laut Betriebskostenverordnung (diese wurde beigefügt)... Euro/Monat."

    Da seit 01.01.2018 nun beide Wohnungen fremdvermietet sind, soll der Aufwand für die Gartenpflege, die weiterhin ständig durch den Vermieter ausgeführt wird, ab der nächsten Nebenkosten-Abrechnung zusätzlich abgerechnet werden.

    Muss der Vermieter den Mieter im OG explizit darüber informieren (bis 31.12.2017 wurden ihm keine Gartenpflegekosten in Rechnung gestellt) oder kann der Vermieter diese einfach ab 01.01.2018 mit in der Nebenkostenabrechnung berechnen?

    Es wär schön, einen Hinwei zu erhalten.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Barbara

  • oder kann der Vermieter diese einfach ab 01.01.2018 mit in der Nebenkostenabrechnung berechnen?

    Für ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter wäre es sicherlich nicht verkehrt, wenn der VM seine Mieter informiert. Da die Gartenkosten zu den genannten 16 Betriebskosten gehören, die in der Betriebskostenverordnung genannt werden, wäre eine Information nicht unbedingt nötig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!