Obere Etage nicht genehmigt - Bauamt untersagt Nutzung - Mietminderung

  • Hallo!

    Seit 4 Jahren wohnen wir hier zu zweit in einer Wohnung (Wohngemeinschaft) mit knapp 120m².

    Ich habe mein Schlafzimmer und Büro in der oberen Etage (ca 30m²).

    Nun war vor ein paar Monaten das Bauamt hier und hat Fotos von der wohnung gemacht und Gestern hat uns dann die Vermieterin informiert dass die Empore (das obere Stockwerk) nie genehmigt wurde und ab sofort nicht mehr als Wohnraum verwendet werden darf.

    Das klingt für mich nach einem klaren Fall für eine Mietminderung. Aber ich weiß nicht um wieviel Prozent wir die Miete deswegen mindern sollen. Hatte im Internet da keine konkrete Zahl zu gefunden sondern nur ein vages "angemessen".

    Wieviel ist in diesem Fall angemessen?

    Da wir kein Paar sind brauchen wir eigentlich die jetzt nicht mehr nutzbaren räume um ausreichend Privatsphäre zu haben. Außerdem kommen Kunden in die Wohnung also muss das Wohnzimmer auch repräsentativ aussehen und kann nicht als Schlafzimmer von mir genutzt werden.

    Das ganze wird uns, bis wir eine neue Wohnung gefunden haben, extrem einschränken!

    Danke für eure Hilfe im Vorraus

    AV

  • Ich finde auch, dass das eine Mietminderung rechtfertigen könnte, da ihr die gemieteten Räumlichkeiten nicht mehr vollständig nutzen könnt. Somit müsste die Miete ja sowieso an die neue Quadratmeterzahl angepasst werden.


    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

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