Hallo zusammen,
meine Freundin hat das Problem, dass ihr Vermieter sie auch bei
fristgerechter Kündigung erst dann aus der Wohnung lassen will, wenn sie
einen Nachmieter gefunden hat. Es wurde wohl im Vertrag so vereinbahrt.
Ist so eine Klausel rechtens? Und wenn nein, auf welches Gesetz kann sie
sich berufen?
Viele Grüße
Waterfall