Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage zum Thema Schönheitsreparature.
In meiner Wohnung, in der ich seit 14 Jahren wohne, gibt es in der Küche und im Schlafzimmer lange Risse in den Zimmerdecken. Mit überstreichen ist es nicht mehr getan, die Risse sind tief im Putz. Das ordentlich zu verspachteln und dann zu streichen übersteigt leider etwas mein handwerkliches Geschiick.
Ich war der Meinung, dass dies unter die Pflicht des Vermieters fällt, leider weigert sich die Hausverwaltung, die Kosten dafür zu tragen. Und zwar mit der blöden Begründung, dass Setzungrisse ausschließlich in den ersten Jahren nach Bau enstünden, und dieses ist Baujahr `37.
Ich bin nicht im Mieterschutzbund, würde mich dort aber anmelden, wenn ich sicher sein könnte, dass ich im Recht bin.
Hat dies jemand von euch schon durchsetzen müssen? Und würde es wohl einen Unterschied machen, ob es sich um Spannungs- oder Setzungsrisse handelt?
Ich danke schon mal für Antworten ![]()
LG, Katja