Eigenbedarfskündigung durch Aufhebungsvertrag komplett hinfällig?

  • Hallo,
    mich beschäftigt folgende Situation:

    Es erfolgte eine Kündigung mit 9-monatiger Frist wegen Eigenbedarf. Der Mieter findet eine neue Wohnung, in die er 4 Monate vor Ablauf dieser Frist einziehen will. Die neue Wohnung ist dreimal so groß und auch entsprechend teurer. Die bisherige Wohnung war dem Mieter inzwischen eigentlich zu klein, weil er sie auch beruflich nutzen will.

    Es wird einen Aufhebungsvertrag geschlossen, weil der Mieter die 3 Monate Kündigungsfrist nicht ganz einhalten kann. Darin wird festgehalten, daß die Kündigung wegen Eigenbedarf hinfällig ist.

    Die Wohnung wird dann zeitlich befristet für ein paar Monate möbliert vermietet, weil der geplante Eigenbedarf erst gegen Ende der Kündigungsfrist besteht. Dies ist dem Mieter bekannt.
    Zum Ende der 9-monatigen Kündigungsfrist fallen die Gründe für den Eigenbedarf weg.

    Hätte der Mieter irgendwie eine Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen für die Aufwendungen im Rahmen seines Umzugs und für die höhere Miete, die er nun zahlt?

    Ein bißchen viel Links auf immer die gleiche Seite für eine recht einfache Frage. Könnte man auch als Spam betrachten - oder glaubst Du wirklich ernsthaft, daß in einem Mietrecht-Forum jemand über die Rolle eines Mieters oder einer Kündigung nicht Bescheid weiß? Links entfernt. Corinna

  • Hallo,

    es ist ganz einfach: Wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, weil der Mieter sowieso (eher) raus möchte und zusätzlich vereinbart wird, dass die Eigenbedarfskündigung somit hinfällig ist, dann kann man sich hinterher auch nicht auf Schadenersatz berufen.

    Dafür gibt es dann keine Grundlage mehr.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort!

    Die vielen Links in meiner Anfrage waren Unbeholfenheit einer Anfängerin in diesem Forum.

    Noch eine Ergänzung zu meiner Frage: Wenn ein Mieter in obiger Situation auf Schadensersatz klagt, müßte er doch darlegen können, daß der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war?

  • Wenn ein Mieter in obiger Situation auf Schadensersatz klagt, müßte er doch darlegen können, daß der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war?

    Auch nicht so einfach. Das der Eigenbedarf entfällt kommt immer wieder vor. Du müsstest also nachweisen, dass der Eigenbedarf entweder nie bestanden hat oder vor dem Abschluss des Aufhebungsvertrages entfallen ist. Das sollte aber auch nur mit einem Anwalt möglich sein. Ob die erneute Vermietung dafür ausreichend ist, glaube ich kaum, das kann eher nur als Indiz gewertet werden.

    Wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, weil der Mieter sowieso (eher) raus möchte und zusätzlich vereinbart wird, dass die Eigenbedarfskündigung somit hinfällig ist, dann kann man sich hinterher auch nicht auf Schadenersatz berufen.

    Doch, wenn man den Mieter über den Eigenbedarf getäuscht hat, kann man den Aufhebungsvertrag anfechten und die Kündigung ist dann sowieso unwirksam. Denn du darfst nicht vergessen, der Auszug selber beruht nur auf der Eigenbedarfskündigung. Sonst könnte ja jeder Vermieter hinkommen, einfach drohen man kündigt fristlos, aber man wäre so kulant das man einen Aufhebungsvertrag mit einer längeren Frist ermöglicht.

    Muss natürlich alles bewiesen werden, daran scheitert es eher.

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