Beiträge von c.alnifolia

    Hallo,
    mich beschäftigt folgende Situation:

    Es erfolgte eine Kündigung mit 9-monatiger Frist wegen Eigenbedarf. Der Mieter findet eine neue Wohnung, in die er 4 Monate vor Ablauf dieser Frist einziehen will. Die neue Wohnung ist dreimal so groß und auch entsprechend teurer. Die bisherige Wohnung war dem Mieter inzwischen eigentlich zu klein, weil er sie auch beruflich nutzen will.

    Es wird einen Aufhebungsvertrag geschlossen, weil der Mieter die 3 Monate Kündigungsfrist nicht ganz einhalten kann. Darin wird festgehalten, daß die Kündigung wegen Eigenbedarf hinfällig ist.

    Die Wohnung wird dann zeitlich befristet für ein paar Monate möbliert vermietet, weil der geplante Eigenbedarf erst gegen Ende der Kündigungsfrist besteht. Dies ist dem Mieter bekannt.
    Zum Ende der 9-monatigen Kündigungsfrist fallen die Gründe für den Eigenbedarf weg.

    Hätte der Mieter irgendwie eine Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen für die Aufwendungen im Rahmen seines Umzugs und für die höhere Miete, die er nun zahlt?

    Ein bißchen viel Links auf immer die gleiche Seite für eine recht einfache Frage. Könnte man auch als Spam betrachten - oder glaubst Du wirklich ernsthaft, daß in einem Mietrecht-Forum jemand über die Rolle eines Mieters oder einer Kündigung nicht Bescheid weiß? Links entfernt. Corinna

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