Beim Auszug nicht streichen nur Kaution futsch oder noch mehr Kosten?

  • Hallo,

    folgendes Szenario. Ich bin vor 14,5 Jahren in meine Wohnung, aus der ich nun zum 14.06.2018 ausziehe, eingezogen. Die Wohnung war damals neu tapeziert und weiß gestrichen. Laut Mietvertrag muss ich die Wohnung bei Auszug im gleichen Zustand zurück geben. Letzte Woche war meine Vermieterin kurz mit mir in der Wohnung und hat mich darauf hingewiesen das ich laut Mietvertrag die Wohnung beim Auszug streichen muss.

    Nun zu meinem Anliegen. Ich werde es nicht schaffen die Wohnung zu streichen. Können dadurch höhere Kosten als der Verlust der Kaution auf mich zukommen? Wenn ich nur meine Kaution in Höhe von 748 Euro verlieren würde, würde ich das nämlich in Kauf nehmen.

    Vielen Dank schon mal im voraus

  • Laut Mietvertrag muss ich die Wohnung bei Auszug im gleichen Zustand zurück geben.

    Wenn der Vertrag mehr als 10 Jahre alt ist, besteht eine große Chance, das solche Klausel unwirksam formuliert worden ist. Also bitte mal alle Klauseln reinstellen, die mit Renovierung zu tun haben.

    Ich werde es nicht schaffen die Wohnung zu streichen. Können dadurch höhere Kosten als der Verlust der Kaution auf mich zukommen?

    Du musst die Kosten tragen, die durch eine Renovierung anfallen. Wenn die Höher sind als deine Kaution muss du die natürlich auch begleichen.

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    Einmal editiert, zuletzt von CosmoKramer (23. Mai 2018 um 10:10)

  • Starre Fristen, Abgeltungsklausel und Endrenovierungsklausel. Meiner Meinung nach alles unwirksam.

    Aber um auf Nummer sicher zu gehen sollte ein Anwalt befragt werden.

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