Hallo,
folgendes Szenario. Ich bin vor 14,5 Jahren in meine Wohnung, aus der ich nun zum 14.06.2018 ausziehe, eingezogen. Die Wohnung war damals neu tapeziert und weiß gestrichen. Laut Mietvertrag muss ich die Wohnung bei Auszug im gleichen Zustand zurück geben. Letzte Woche war meine Vermieterin kurz mit mir in der Wohnung und hat mich darauf hingewiesen das ich laut Mietvertrag die Wohnung beim Auszug streichen muss.
Nun zu meinem Anliegen. Ich werde es nicht schaffen die Wohnung zu streichen. Können dadurch höhere Kosten als der Verlust der Kaution auf mich zukommen? Wenn ich nur meine Kaution in Höhe von 748 Euro verlieren würde, würde ich das nämlich in Kauf nehmen.
Vielen Dank schon mal im voraus