Beiträge von xxSUSIxx

    Danke für eure Antwort.

    Das wäre auch meine Meinung gewesen. Aber nehmen wir mal an, die kaputte Tür wurde schon entsorgt, welche Möglichkeiten hätte ich, um zu beweisen, dass die alte Tür (die mindestens schon 12 Jahre in der Wohnung war) nicht den Zeitwert von 1.000,- € hat?

    Ich glaube in diesem Fall ist jetzt mein größtes Problem, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe, um evtl. Anwaltlich dagegen anzugehen. Ich werde mich gleich um eine Mitgliedschaft beim Mieterbund bemühen, ich hoffe, dass die mich ein wenig unterstützen können. Ich bin ja bereit für den Schaden grade zu stehen, aber dann sollte es auch rechtens sein...

    Vielen Dank nochmal, für eure Meinung, die mir den Rücken stärkt wirklich dagegen anzugehen...

    Hallo,

    ich bin Anfang des Jahres aus einer Mietwohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurden einige Mängel festgehalten, aber leider wurde mir keine Kopie des Protokolls ausgehändigt. Vor kurzem habe ich einen Kostenvoranschlag zur Beseitigung der Mängel von einer mit meinem Vermieter kooperierenden Firma erhalten, welchen ich meiner Versicherung übergeben habe.

    Meine Haftpflichtversicherung übernimmt nur einen Teil des Schadens, weil ich unglücklicherweise einen Versicherungswechsel hatte und der andere Teil des Schadens vor dem Wechsel passiert ist.

    Bei den Schäden, die die Versicherung nicht übernimmt handelt es sich um eine Wohnungstür (in der auf einer Seite ein kleines Loch war) und um zwei Türblätter (wovon ich eigentlich nur von einem weiß).

    Mein Vermieter möchte nun, dass ich 1.750,- € für die Wohnungstür, die beiden Türblätter und die Montage bezahle.

    Auf dem Kostenvoranschlage habe ich gesehen, dass allein die Wohnungstür über 1.000,- € netto gekostet haben soll, was meiner Meinung nach viel zu viel für eine Standardtür mit Spion ist.

    Nun meine Frage: Habe ich das Recht einen zweiten Kostenvoranschlag zum Vergleich anzufordern oder einen Gutachter zu beauftragen? Was wäre, wenn kein Gutachten erstellt werden kann, weil die kaputte Tür schon entsorgt und somit nicht begutachtet und bewertet werden kann?

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort

    Liebe Grüße

    xxSUSIxx

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