Mietrückzahlung: Wer hat Anspruch? Die zahlende Mutter oder der vertragsinhabende Sohn?

  • Folgende verzwickte Situation aus meinem Bekanntenkreis: Ein Student bewohnt eine kleine Wohnung, stellt fest, dass die Quadratmeterzahl nicht stimmt und bekommt eine Mietrückzahlung vom Vermieter. Soweit alles gut! Der Vermieter zahlt diese aber an die Mutter aus, von der regelmäßig die Miete überwiesen wird. Der Sohn behält daraufhin die Miete ein, mit dem Verweis, ihm gehöre Geld, er sei der Vertragsnehmer (was ja stimmt), nicht die Mutter. Der Vermieter fordert nun von der Mutter das Geld zurück. Was ist richtig? Wer hatte denn nun wirklich Anspruch auf die Zahlung? Der Vertragspartner oder die Geldgeberin? (Mutter und Sohn haben übrigens keinen Kontakt mehr, sie zahlt auch die Miete nicht mehr)

  • Der Vertragspartner oder die Geldgeberin?

    Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Man könnte jetzt meinen, das die Mutter geleistet hat, aber die Frage ist, an wem die Mutter geleistet hat. An den Sohn (die Übernahme der Verbindlichkeiten, dann hätte der Sohn an den Vermieter über seine Mutter geleistet) oder an den Vermieter selbst, da dieser immerhin auch das Geld erhalten hat.

    Nach der Rechtsprechung ist der Empfängerhorizont dafür ausschlaggebend. Wie durfte der Vermieter also die Mietzahlung verstehen, als eigene Leistung der Mutter oder als Leistung für ihren Sohn. Dies ist einzelfallabhängig. Es kommt auf die genauen Absprachen an, zwischen dem Vermieter/Sohn, Vermieter/Mutter und Mutter/Sohn.

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