Folgende verzwickte Situation aus meinem Bekanntenkreis: Ein Student bewohnt eine kleine Wohnung, stellt fest, dass die Quadratmeterzahl nicht stimmt und bekommt eine Mietrückzahlung vom Vermieter. Soweit alles gut! Der Vermieter zahlt diese aber an die Mutter aus, von der regelmäßig die Miete überwiesen wird. Der Sohn behält daraufhin die Miete ein, mit dem Verweis, ihm gehöre Geld, er sei der Vertragsnehmer (was ja stimmt), nicht die Mutter. Der Vermieter fordert nun von der Mutter das Geld zurück. Was ist richtig? Wer hatte denn nun wirklich Anspruch auf die Zahlung? Der Vertragspartner oder die Geldgeberin? (Mutter und Sohn haben übrigens keinen Kontakt mehr, sie zahlt auch die Miete nicht mehr)
Beiträge von awa
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