Mieterin stirbt

  • einen Gruss

    folgende Situation: eine Mieterin stirbt. Sie wohnte allein in der Wohnung und war ledig, bzw verwitwet und hat nur entfernte Verwandte (Großneffe) . Die Miete wurde immer von einem Bankkonto auf das Konto der Vermieterin überwiesen. Was kann jetzt geschehen? Erlischt der Mietvertrag automatisch? oder muss der Erbe die Wohnung kündigen und sie im vorgesehenen Zustand an den Vermieter zurückgeben. Er muss doch wohl in die Pflichten des Mietvertrags eintreten? Was ist, wenn er gar nicht handelt? Kann/muss die Vermieterin gegenüber dem Erbe den Mietvertrag kündigen?

    Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Vermieterin per Testament von der Mieterin als Alleinerbe eingesetzt wurde. Was muss getan werden, um alsbald zur Neuvermietung zu kommen?

    danke für Hinweise

    Einmal editiert, zuletzt von feldlerche (20. Mai 2018 um 19:01)

  • Erlischt der Mietvertrag automatisch?

    Der Vertrag wird mit dem Erben fortgeführt. Nur wenn das Erbe von allen Erben ausgeschlagen wird, erlischt das Mietverhältnis von alleine.

    Natürlich müssen die Erben bezahlen, aber bis ein Erbe endgültig gefunden wird kann es dauern. Also zum Nachlassgericht hin und Fragen, wer Erbe wird, bzw. dann einen Nachlasspfleger beauftragen. Zudem hat man als Mieter und Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.

    Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Vermieterin per Testament von der Mieterin als Alleinerbe eingesetzt wurde.

    Da muss man das Testament im Wortlaut kennen, ob andere Erben enterbt worden sind, ob es ein Vermächtnis darstellt ect.

  • danke,

    also die Vermieterin ist wegen jahrelanger Betreuung und Fürsorge als Alleinerbin eingesetzt worden. Pflichtteilsberechtigte gibt es nicht. Würde also nach meinem Verständnis heissen: sobald sie als Erbin vom Gericht als solche bescheinigt ist, hat sie bezüglich der Neuvermietung freie Hand. Oder vorher schon? Die Miete bis dahin erhält sie ja weiterhin sowieso aufgrund des Mietvertrags. Hat die Bank von der Verstorbenen das Recht bei ausbleiben der Rentenzahlung der Verstorbenen den Dauerauftrag der Mietzahlung zu stoppen? Ich denke nicht, aber Irrtum vorbehalten. Geld ist mehr als genug auf dem Konto.

  • Pflichtteilsberechtigte gibt es nicht.

    Du selbst sprachst von einem Großneffen.

    Aber das sind jetzt alle erbrechtliche Besonderheiten. Die können in einem Mieterforum nur schlecht beantwortet werden.

    Aber wenn die Vermieterin als Erbin eingesetzt ist, dann gibt es doch kein Problem mit einer Neuvermietung? Der Mietvertrag kann über einen Aufhebungsvertrag dann ja erledigt werden. Wobei ich eher schätzen würde, das der Mietvertrag hinfällig wird, da Mieter/Vermieter die selbe Person ist.

    Die Räumung der Wohnung kann aber problematisch werden, wenn es doch noch einen Erben gibt, wie etwa der Großneffe oder andere entfernte Verwandte. Aber das sind wie gesagt erbrechtliche Probleme.

    Hat die Bank von der Verstorbenen das Recht bei ausbleiben der Rentenzahlung der Verstorbenen den Dauerauftrag der Mietzahlung zu stoppen?

    Das kann die Bank gar nicht kontrollieren. Wie denn auch. Denn man kann Geld auch auf ein anderes Konto überweisen lassen und dann muss man nicht gleich vom Tod des Kunden ausgehen.

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