danke,
also die Vermieterin ist wegen jahrelanger Betreuung und Fürsorge als Alleinerbin eingesetzt worden. Pflichtteilsberechtigte gibt es nicht. Würde also nach meinem Verständnis heissen: sobald sie als Erbin vom Gericht als solche bescheinigt ist, hat sie bezüglich der Neuvermietung freie Hand. Oder vorher schon? Die Miete bis dahin erhält sie ja weiterhin sowieso aufgrund des Mietvertrags. Hat die Bank von der Verstorbenen das Recht bei ausbleiben der Rentenzahlung der Verstorbenen den Dauerauftrag der Mietzahlung zu stoppen? Ich denke nicht, aber Irrtum vorbehalten. Geld ist mehr als genug auf dem Konto.