Beiträge von feldlerche

    danke,

    also die Vermieterin ist wegen jahrelanger Betreuung und Fürsorge als Alleinerbin eingesetzt worden. Pflichtteilsberechtigte gibt es nicht. Würde also nach meinem Verständnis heissen: sobald sie als Erbin vom Gericht als solche bescheinigt ist, hat sie bezüglich der Neuvermietung freie Hand. Oder vorher schon? Die Miete bis dahin erhält sie ja weiterhin sowieso aufgrund des Mietvertrags. Hat die Bank von der Verstorbenen das Recht bei ausbleiben der Rentenzahlung der Verstorbenen den Dauerauftrag der Mietzahlung zu stoppen? Ich denke nicht, aber Irrtum vorbehalten. Geld ist mehr als genug auf dem Konto.

    einen Gruss

    folgende Situation: eine Mieterin stirbt. Sie wohnte allein in der Wohnung und war ledig, bzw verwitwet und hat nur entfernte Verwandte (Großneffe) . Die Miete wurde immer von einem Bankkonto auf das Konto der Vermieterin überwiesen. Was kann jetzt geschehen? Erlischt der Mietvertrag automatisch? oder muss der Erbe die Wohnung kündigen und sie im vorgesehenen Zustand an den Vermieter zurückgeben. Er muss doch wohl in die Pflichten des Mietvertrags eintreten? Was ist, wenn er gar nicht handelt? Kann/muss die Vermieterin gegenüber dem Erbe den Mietvertrag kündigen?

    Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Vermieterin per Testament von der Mieterin als Alleinerbe eingesetzt wurde. Was muss getan werden, um alsbald zur Neuvermietung zu kommen?

    danke für Hinweise

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