Eigenbedarf akzeptiert - keine neue Wohnung gefunden

  • Hallo,

    mein Vermieter hat mir eine Eigenbedarfskündigung zugeschickt. Ich habe keinen Widerspruch geltend gemacht, weil für mich vorauszusehen war, dass der Richterspruch nicht zu meinen Gunsten ausfallen würde. Da ich weniger als fünf Jahre in dieser Wohnung wohne, habe ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Davon sind nun schon zwei Monate vergangen und so langsam macht sich bei mir die Panik breit. Trotz meiner intensiven Bemühungen, ist an eine neue Wohnung nicht zu denken. Als ich mich mit der Kündigung einverstanden erklärte, war mir nicht bewusst, wie knapp angemessener Wohnraum, vergleichbar mit meinem derzeitigen, in meiner Stadt ist. Meine Frage ist jetzt : Was passiert, sollte ich zu Fristablauf noch nichts Neues gefunden haben? Für einen Widerspruch ist es ja dann zu spät. Gibt es noch nachträglich irgendwelche Regelungen, die mich davor schützen, am Ende auf der Straße zu stehen?

    Danke für die Hilfe

    LG

  • 1. So schnell wird in Deutschland niemand obdachlos und landet unter Brücke.

    2. Wenn du dann bis zum Auszugstermin noch keine Wohnung gefunden hast, wird dein Vermieter eine Räumungsklage anstrengen, an deren Ende dann eine Verhandlung vor dem Amtsgericht steht.

    3. Vor Gericht wird dann einerseits die Gültigkeit der Eigenbedarfskündigung geprüft und andererseits deine Bemühungen eine neue Wohnung zu finden.

    Wenn die Kündigung korrekt abgelaufen ist, wird man von dir erwarten, dass du die Wohnung räumst und für den Übergang deine Möbel in einem Lager unterbringst und du selbst ein Hotelzimmer, eine Pension o.ä. beziehst.

  • Danke, für deine schnelle Antwort.

    Du machst mir ja Mut! Ich habe eine schulpflichtige Tochter, einen Hund und bin Geringverdienerin, womit ich auch direkt die drei Günde aufgezählt hätte, warum es so schwer für mich ist eine neue Wohnung zu finden. Ich bin finanziell gar nicht in der Lage das zu bewältigen. Von meinem Kind und meinem Hund mal ganz abgesehen.

  • Wurde denn in der Kündigung erklärt, wofür der Eigenbedarf gedacht ist? Wie lautet die Formulierung genau? Wurde in der Kündigung auf das Widerspruchsrecht hingewiesen?

    Aber wie Köbes schon sagte, so schnell verlierst du nicht die Wohnung. Auch im Räumungsprozess kann die Frist verlängert werden (bis zu einem Jahr). Aber das ist alles mit Kosten für dich verbunden.

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