Darf an Vermieter Vorgaben zur Internetanbindung machen?

  • Hallo,

    Im es kurz zu fassen: Unter Vermieter möchte, dass alle Mieter (sechs Parteien + Vermieter) künftig SEINEN Internetzugang nutzen und möchte eigene Internetverträge verbieten.
    Während es ich es grundsätzlich zwar für eine nette Idee halte, seitens des Vermieters eine Internetverbindung bereit zu stellen, bin ich doch mit dieser Umsetzung nicht wirklich einverstanden.

    Das erste Problem daran ist, dass der Vermieter eine sehr schmale Leitung gebucht hat. Zu Lastzeiten führt das dazu, dass manche Mieter tatsächlich Probleme mit der Anbindung bekommen (ich bin da derzeit noch gar nicht mit drin, da ich meinen eigenen Anschluss nutze) - da sind dann Dienste wie Netflix plötzlich nicht mehr sinnig nutzbar.
    Für mich stellt sich ein zweites Problem: Ich arbeite als Softwareentwickler und habe ein Homeoffice zur Verfügung, damit ich auch am Wochenende z.B. bei priorisierten Fehlern daran arbeiten kann. Dabei bin ich auch auf eine stabile Verbindung zu unseren Servern angewiesen. Ich bin üblicherweise bereits fünf Tage die Woche im Büro und würde natürlich ungerne auf das Wochenende mit der Familie verzichten - zumal ich ohnehin schon häufig auf Dienstreise bin, wenn wir zu Kunden düsen.
    Mal ganz abgesehen davon, dass mein Arbeitsgeber nicht allzu begeistert wäre, wenn mein Rechner in 'irgendeinem' Netzwerk hängt.
    Mein Festnetztelefon (und auch das Faxgerät) laufen ebenfalls über diesen Vertrag

    Ich selbst habe mir damals bei Einzug einen DSL-Vertrag mit 100mbit abgeschlossen und bin hierbei mit dem Provider sehr zufrieden (gerade in Hinsicht auf Stabilität und Geschwindigkeit).

    Jetzt ist meine Frage: Darf ein Vermieter mir tatsächlich Vorgaben machen, was für einen DSL-Anbieter ich nutzen darf?

    Es geht hierbei nicht darum, dass das technisch nicht lieferbar wäre (z.B. Kabelanbieter sind bei uns nicht verfügbar, weil wir keinen Anschluss dafür haben). Allerdings hat jede Wohnung ihren eigenen DSL-Anschluss, sodass hier auch die Mieter unterschiedliche Anbieter nutzen (der eine ist bei 1&1, der nächste bei Vodafone und wieder der nächste bei der Telekom). Die Box, an welche der Telekomtechniker ran muss, wenn er (auch für andere Anbieter) einrichten muss, ist für alle frei zugänglich, sodass das auch kein Problem sein sollte.

  • Jetzt ist meine Frage: Darf ein Vermieter mir tatsächlich Vorgaben machen, was für einen DSL-Anbieter ich nutzen darf?

    Natürlich darf er das nicht. Genau so darf er dir nicht vorschreiben, welchen Stromlieferanten du hast.

  • Hallo,

    grundsätzlich darf er das nicht, auch die Anschlüsse im Haus gehören nicht dem Vermieter, die gehören nach wie vor dem Leitungsdienstleister.

    Was ist dass denn schon wieder für eine Vermieterei, da kann man nur den Kopf schütteln, jeder Mieter hat das Recht auf freie Anbieterwahl

    Gruß

    BHShuber

  • Als kleine Ergänzung: Er darf Dir keinen Anbieter vorschreiben, er kann ggfs. aber verlangen, dass Du sein Angebot zu zahlen hast, selbst wenn Du dieses nicht nutzt.

    Das wäre dann der Fall, wenn er diesen Anschluss als neue Betriebskostenart umlegt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Selbstverständlich darf er das nicht vorschreiben. Demnächst schreiben einem die Vermieter noch vor, was man sich zu essen kochen darf ... :mad:

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mal als Gegenfrage eines Unwissenden: Warum will der Vermieter das überhaupt? Um vielleicht ein paar wenige Euro zusätzlich einzusacken, ok. Aber lohnt sich das im Gegensatz zum Aufwand, falls die Leitung mal gestört ist kaputt ist o.ä.? Wenn der Anschluß auf den Mieter läuft, kann er sich doch dann mit dem Provider herumschlagen, das ist es doch nicht wirklich wert?

    Einmal editiert, zuletzt von Himmelhund (15. Mai 2018 um 14:00)

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