Renovierungskosten

  • Hallo zusammen,

    ich würde euch gerne nach eurer Meinung Fragen. Nehmen wir folgenden Fall an:

    Mieter X bewohnt Mietwohnung. Laut Vertrag muss er Betrag Y zusätzlich zahlen zur Miete, als 'Renovierungskosten'. Und zwar die ersten XY Jahre der Wohndauer.

    Da Mieter x eine teure Wohnung bewohnt und plötzlich in finanzielle Not gerät, tauscht er mit seinem Nachbarn (selber Vermieter) die Wohnung. Sein neuer Vertrag ist etwas billiger. Nachbar und Mieter bleiben aber jeweils in ihren Wohnungen wohnen. Mieter X zieht also niemals um, hat aber einen neuen Vertrag. Nehmen wir an, dass der Vermieter darüber bescheid weiß, dass nur auf dem Papier getauscht wurde.

    Muss der Nachbar nun, obwohl ja nichts renoviert wurde (es gab in diesem fiktiven Fall ja garkeinen Umzug), erneut die XY Jahre Renovierungskosten zahlen?

    Nehmen wir mal hypothetisch an, der Nachbar wäre so dumm gewesen, den Standardvertrag zu unterschreiben, in dem dieses vermerkt wäre.

    Wäre dieser Passus mit den Zusatzkosten überhaupt rechtens`?

    Wenn ja, auch in diesem Fall? In dem es nachweislich keine Renovierungskosten gab?

    Vielen Dank für eure Meinungen!

    elke

  • Hallo!

    willkomemen2.gif im Forum!

    :?: Sorry, aber das ist total unverständlich! Mit deinen xy kann Niemand

    was anfangen. Es benötigt konkretere Angaben des Vorgangs und ist

    erklärungsbedürftig.

    Gruß



  • Sorry, ich dachte ich sollte so unkonkret wie möglich bleiben. Nehmen wir an diese Renovierungspauschale soll die ersten 3 Jahre eines Mietverhältnisses gezahlt werden. Der Mieter, der die Wohnung durchgehend bewohnt, wohnt zum Vertragstausch schon fast 3 Jahre dort. Durch den Wechsel sollen die 3 Jahre nun von vorne beginnen, obwohl es weder Umzug noch Renovierung gab.

  • Wäre dieser Passus mit den Zusatzkosten überhaupt rechtens`?

    Nein. Eine reine Kostentragung von Renovierungskosten ist unwirksam. So der BGH. Man darf dir nicht die Möglichkeit nehmen eine Eigenleistung vorzunehmen. Wenn die Renovierung vor dem Einzug stattgefunden hat, so können die Kosten dafür auch nicht auf dich abgewälzt werden.

    Insoweit müssten die Beträge zurückgezahlt werden, da sie aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel ohne Rechtsgrund erfolgten. Die Verjährungsfrist dafür beträgt 3 Jahre.

    Nehmen wir hypothetisch mal an, ich würde mich irren und die Klausel wäre grundsätzlich wirksam. Dann würde diese Hypothese in deinen hypothetisch Fall dazu führen, das der zweite Vertrag hypothetisch unwirksam wäre, da die Wohnung nicht renoviert übergeben worden ist und man aus diesem Grund keine Kosten zu tragen sind. Also hypothetisch.

    Ich küre das Wort hypothetisch zum Wort des Tages!

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