Wände weißen bei Auszug, Vermieter will renovieren

  • Hallo Community,

    ich habe den Fall, dass ich in naher Zukunft aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen möchte. Die Wände hatte ich teilweise in weiß übernommen und farblich verschönert. Die Farbwahl ist dezent.

    - Wohnzimmer: helles Kaffee Latte

    - Küche: Capuccino

    - Bad (Decke): Orange (übernommen vom Vorgänger)

    - Schlafzimmer: Sonnengelb

    Ich habe nun mehrere Beiträge gelesen, bei dem mir nicht deutlich wird, ob ich nun dem Vermieter den Gefallen tun muss die Wände zu weißen oder nicht. Es steht keine Klausel dazu in Vertrag drin.

    Er meinte, er will die Wohnung renovieren (Boden neu, Fenster neu) und damit die Miete erhöhen, was mir am Ende egal ist. Ich kann ihn verstehen, wenn er alles im weiß zurück haben will. Nur muss ich das auch? Falls nicht, wie bringe ich das dem Vermieter schonend bei?

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von peacepipe (26. April 2018 um 12:06)

  • Danke, ist das nicht aber alles sehr subjektive Wahrnehmung? Gesetzlich geregelt ist diese Farbtafel auch nicht oder? Zumal ich jetzt nicht feststellen kann ob mein Sonnengelb pastell wäre oder nicht. Ist es außerdem unerheblich ob der Vermieter die Wohnung nun selbst renoviert oder nicht? Kann mir dabei gut vorstellen, dass er alles tip-top haben will.

    Einmal editiert, zuletzt von peacepipe (26. April 2018 um 12:19)

  • Ehrlich gesagt, würde ich mir den evtl. Ärger sparen, und einfach weiß streichen. Für ein paar Eimer Farbe und ein bischen Arbeit lohnt sich der Stress im zweifel nicht. Sie lieber zu das du auf der sicheren Seiten bist, da hast du wahrscheinlich mehr von.

  • Welche Empfehlung ist nun richtig? Meine Wände sind hell und neutral. Oder heißt hier hell+neutral=weiß?

    Ich wohne alleine in dieser 80qm Wohnung und kenne kaum jemand. In der neuen Wohnung habe ich ebenfalls Renovierungsarbeiten zu tätigen, da will ich in der jetzigen nicht auch noch schuften müssen, wenn ich es eben nicht muss.

    3 Mal editiert, zuletzt von peacepipe (26. April 2018 um 13:26)

  • Oder heißt hier hell+neutral=weiß?

    Also was ich mir unter Capuccino, Orange und Sonnengelb vorstelle würde ich jetzt nicht als neutral bezeichnen. Eigentlich sind damit allgemein weißtöne gemeint, die mit einer anderen farbe leicht abgetönt sind.

    Aber ansonsten sprich am besten vorher mit dem Vermieter darüber. Vieleicht akzeptiert er das ja auch so.

  • - Wohnzimmer: helles Kaffee Latte

    - Küche: Capuccino

    - Bad (Decke): Orange (übernommen vom Vorgänger)

    - Schlafzimmer: Sonnengelb

    Also was ich mir unter Capuccino, Orange und Sonnengelb vorstelle würde ich jetzt nicht als neutral bezeichnen. Eigentlich sind damit allgemein weißtöne gemeint, die mit einer anderen farbe leicht abgetönt sind.

    Sehe ich auch so! Entweder streichen, oder ...

    Aber ansonsten sprich am besten vorher mit dem Vermieter darüber. Vieleicht akzeptiert er das ja auch so.

    Der BGH hat jedenfalls hier die Rechte des Vermieters gestärkt.

    Bundesgerichtshof Az.: VIII ZR 416/12

    Der Vermieter könnte sich jederzeit darauf berufen.



  • Danke für eure Beiträge, dann sieht es wohl eher schlecht aus und ich muss den Pinsel schwingen. Ich gehe stark davon aus, wenn er eine neu renovierte Wohnung haben will, keine farbigen Wände zulässt. Das Vorabnahmegespräch ist heute.

  • Nunja, wie vermutet, darf ich nun alles weißen, was farbig ist, auch das was ich vom Vormieter übernommen hatte.

    Überraschend, der Vermieter möchte das du möglichst viel machst. Wär hätte nur damit gerechnet.

    Also nur weil der Vermieter etwas sagt oder will muss das nicht der Rechtslage entsprechend. Im Zweifel müsste man einem Anwalt fragen und am Ende sogar ein Richter bemühen, das er sich die Farben anschaut und beurteilt ob diese noch gehen oder nicht. Ist natürlich alles mit Kosten verbunden und sollte man auch nur machen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und die Nerven. Sonst einfach in den sauren Apfel beißen und streichen.

  • @darkshadow, klar kann man sich auf einen Rechtsstreit einlassen aber zum einen keine Nerven und keine Rechtsschutzversicherung, die dafür greifen würde. Nach den bisherigen Gerichtsurteilen wäre das auch eher eine Ausnahme gewesen. Mit diesen dezenten Farben ist mehr als schwammig formuliert und bietet keine Argumentationsgrundlage.

  • klar kann man sich auf einen Rechtsstreit einlassen aber zum einen keine Nerven und keine Rechtsschutzversicherung, die dafür greifen würde. Nach den bisherigen Gerichtsurteilen wäre das auch eher eine Ausnahme gewesen. Mit diesen dezenten Farben ist mehr als schwammig formuliert und bietet keine Argumentationsgrundlage.

    Sehe ich ähnlich und habe hier außer dem Bundesgerichtshof Az.: VIII ZR 416/12

    noch etwas:

    Die Rückgabe einer farbig gestrichenen Mietwohnung kann für den Mieter teuer werden



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