Hallo ich habe Bilder vom Vertrag und alten Übergabeprotokoll gemacht.
Der Wortlaut des Übergabeprotokolls auf der Rückseite (handschriftlich) lautet wie folgt:
Die Wohnung wird von Herrn XY gestrichen verlassen bei Auszug. (Unterschrift gesetzt von mir)
Restlichen Bilder beinhalten die relevanten Passagen des Mietvertrages.
@darkshadow: Nun wurde die Übergabe aber verweigert. Was nun? Was bedeutet das für mich? Habe ich Mietfortzahlung zu leisten oder andere Kosten?
Was heißt denn, dass Schönheitsreperaturen wirksam vereinbart wurden? Ist das denn jetzt der Fall? Mündlich wurde mir bei der Vorabnahme gesagt ich solle weißen und Fehler korrigieren. Das habe ich nach besten Wissens und Gewissens getan, dennoch ist der Vermieter unglücklich und ich soll nun trotz der Arbeit alles erneut streichen lassen, was ich so nicht einsehen möchte, weil es für mich so ok ist.
Falls sie es machen lassen, wird dann meine Mietkaution angetastet? Kann ich das verweigern?
"Es kann fachgerecht oder selbstständig in entsprechender Qualität passieren"... Tja was ist entsprechende Qualität? Fachgerechte Qualität? Das würde bedeuten, ich müsste so oder so immer einen Maler beauftragen, was wieder unrechtens wäre meiner Meinung nach AUßer zufälligerweise ist der Mieter mal ein Maler...
Das wäre aber schön dreist meine Kosten nun auf den Vermieter abzuwälzen, wenn er meine Arbeit nicht mal so hinnimmt.
Bilder gelöscht! Dokumente sind grundsätzlich
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Grace