Ex-Vermieter verlangt nachträglich Kautionsrückzahlung

  • Hallo Forum,

    ich stehe gerade vor folgender Situation und möchte wissen, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.

    Vor einiger Zeit kündigte ich meinen Mietvertrag fristgerecht.

    Der Vermieter wollte die Wohnung im Rahmen meines Auszugs verkaufen, da er das Thema Vermietung für sich selber beenden wollte.

    Folglich kam zur Besichtigung kein Nachmieter, sondern ein Käufer.

    Dieser besah sich die Wohnung und nahm sie dann auch.

    Mit dem Datum meines Auszuges wechselte also der Besitzer, nicht der Mieter.

    Auch das Übergabeprotokoll fand also mit dem neuen Besitzer statt, mit welchem ich eigentlich überhaupt keinen Vertrag hatte.

    Interessanterweise hatte mir mein Vermieter jedoch bereits vor meinem Auszug die Mietkaution zurück gezahlt.

    Nun ist der neue Hausbesitzer bei meinem Ex-Vermieter auf die Barrikaden gegangen und nannte ihm nachträglich Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten waren.

    Nun möchte der Ex-Vermieter von mir Geld sehen, da er dem neuen Besitzer widerum Geld zur Beseitigung der Mängel gezahlt hatte- warum auch immer er das getan hat.

    Jetzt denke ich jedoch, dass Letzteres mal so gar nicht mein Problem ist, oder sehe ich das falsch?

    Es hat mich nicht zu tangieren, was Besitzer und Exbesitzer der Wohnung miteinander ausklamüsert haben, oder?

    Kann mein ehemaliger Vermieter nachträglich eine Beteiligung an den Kosten, die er aus freien Stücken und ohne Absprache mit mir dem neuen Besitzer gezahlt hat, auf mich abwälzen?

    Der werte Herr droht mir nämlich mit einem Anwalt, was mir die Sache noch weitaus konfuser erscheinen lässt.

    Grüße

    Aguja

  • Der werte Herr droht mir nämlich mit einem Anwalt, was mir die Sache noch weitaus konfuser erscheinen lässt.

    Lass ihn drohen, selbst mit dem obersten Gerichtshof oder der ewigen Verdammnis. Lass dich nicht verunsichern, denn du bist aus der Nummer raus.

  • Lass ihn drohen, selbst mit dem obersten Gerichtshof oder der ewigen Verdammnis. Lass dich nicht verunsichern, denn du bist aus der Nummer raus.

    Gut, dann werde ich sein Geplärre einfach weiterhin ignorieren. Und den Zusatz, dass er meinen Arbeitgeber informieren möchte, kann ich also dann als Akt der Verzweiflung sehen, nehme ich an.

    Danke für die Antwort.

  • Und den Zusatz, dass er meinen Arbeitgeber informieren möchte, kann ich also dann als Akt der Verzweiflung sehen,

    Mehrere Fragezeichen, mit welchem Recht er deinen Arbeitgeber

    informieren möchte. Ohne eine rechtliche Grundlage sollte er fein

    aufpassen. Man könnte prüfen, inwieweit er gegen den Datenschutz

    verstößt.

    Vor einiger Zeit kündigte ich meinen Mietvertrag fristgerecht.

    Könnte ich bitte mal ein paar Zeitangaben bekommen?



  • Hallo Grace,

    das dürfte jetzt ein knappes Jahr her sein. Juni letzten Jahres war es, glaube ich.

    Er hat mir seine Forderungen mit der letzten Nebenkostenabrechnung mitgeteilt und ich habe es ignoriert, weil es mir da schon sehr unsinnig vorkam.

  • das dürfte jetzt ein knappes Jahr her sein. Juni letzten Jahres war es, glaube ich.

    Er hat mir seine Forderungen mit der letzten Nebenkostenabrechnung mitgeteilt und ich habe es ignoriert, weil es mir da schon sehr unsinnig vorkam.

    Dann soll dein Vermieter mal schön aufpassen! Denn er dürfte die

    Daten von dir eigentlich nicht mehr haben. Von Deinem Arbeitgeber

    erst recht nicht.


    MEINE PRIVATSPHÄRE ALS MIETER

    Scheint von Datenschutz noch nie was gehört zu haben. Dann wird es Zeit,

    dass man ihm das beibringt.



  • Wie interessant. Da ist man ja schon fast versucht ihn nicht mehr zu ignorieren, sondern das mal zu übermitteln.

    Kennt zufällig auch jemand den Paragraphen, der besagt, dass der Vermieter eine bereits zurückgezahlte Mietsicherheit nicht wieder einzufordern hat?

  • So im Sinne von "und wenn dann Ihr Arbeitgeber davon erfahren sollte".

    Klarer Fall von Nötigung. Aber sobald man sich beschwert oder Anzeige erstattet vergisst ein Vermieter ganz schnell das er solche Aussage jemals getätigt haben soll.

    Einen Paragrafen gibt es nicht so. Aber die Kaution ist nur fällig, wenn diese wirksam im Mietverhältnis vereinbart worden ist, aber ihr habt kein Mietverhältnis, daher auch keine Kaution.

    Dein Auszug scheint ja nun ziemlich lange her zu sein, daher sollten die Ansprüche auch verjährt sein. Also wenn er das nächste mal damit ankommt, einfach anfangen zu lachen und dann ihn auf § 548 BGB hinweisen. Auch ohne die Norm wärst du auf der sicheren Seite durch das Übernahmeprotokoll.

  • Man muss ja auch bedenken, dass er gar nicht mehr der Vermieter bzw. der Besitzer der Wohnung ist. Er hat das Ding ja verkauft. Er will jetzt also Geld von mir für ein Objekt, das ihm gar nicht mehr gehört, nur weil er auf den neuen Besitzer eingegangen ist und nachgegeben hat, weil dieser Stunk machte. Eigentlich ein klarer Fall von "Pech gehabt, selber Schuld".

    Klarer Fall von Nötigung. Aber sobald man sich beschwert oder Anzeige erstattet vergisst ein Vermieter ganz schnell das er solche Aussage jemals getätigt haben soll.

    Diese Aussage kann er nicht vergessen, die habe ich glücklicherweise schriftlich. :)

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