Hallo Forum,
ich stehe gerade vor folgender Situation und möchte wissen, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.
Vor einiger Zeit kündigte ich meinen Mietvertrag fristgerecht.
Der Vermieter wollte die Wohnung im Rahmen meines Auszugs verkaufen, da er das Thema Vermietung für sich selber beenden wollte.
Folglich kam zur Besichtigung kein Nachmieter, sondern ein Käufer.
Dieser besah sich die Wohnung und nahm sie dann auch.
Mit dem Datum meines Auszuges wechselte also der Besitzer, nicht der Mieter.
Auch das Übergabeprotokoll fand also mit dem neuen Besitzer statt, mit welchem ich eigentlich überhaupt keinen Vertrag hatte.
Interessanterweise hatte mir mein Vermieter jedoch bereits vor meinem Auszug die Mietkaution zurück gezahlt.
Nun ist der neue Hausbesitzer bei meinem Ex-Vermieter auf die Barrikaden gegangen und nannte ihm nachträglich Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten waren.
Nun möchte der Ex-Vermieter von mir Geld sehen, da er dem neuen Besitzer widerum Geld zur Beseitigung der Mängel gezahlt hatte- warum auch immer er das getan hat.
Jetzt denke ich jedoch, dass Letzteres mal so gar nicht mein Problem ist, oder sehe ich das falsch?
Es hat mich nicht zu tangieren, was Besitzer und Exbesitzer der Wohnung miteinander ausklamüsert haben, oder?
Kann mein ehemaliger Vermieter nachträglich eine Beteiligung an den Kosten, die er aus freien Stücken und ohne Absprache mit mir dem neuen Besitzer gezahlt hat, auf mich abwälzen?
Der werte Herr droht mir nämlich mit einem Anwalt, was mir die Sache noch weitaus konfuser erscheinen lässt.
Grüße
Aguja