Schimmelbeseitigung - wer zahlt?

  • Hallo allerseits,

    ich habe eine Frage zur Schimmelbeseitigung. Bei mir in der Wohnung ist Schimmel aufgetreten und meine Vermieterin schickt heute einen Handwerker. Sie behauptet, dass noch nie in der Wohnung Schimmel aufgetreten ist und ich deswegen Schuld dafür sei, weil ich in der Wohnung Wäsche getrocknet habe. Das habe ich in der Tat gemacht, weil das Haus weder einen Dochboden noch einen Trockenkeller hat und auch mein Balkon nicht überdacht ist, sodass ich im Winter alternativlos bin. Andererseits habe ich auch schon in vielen anderen WGs Wäsche getrocknet, ohne dass Schimmel aufgetreten ist.

    Ich habe gelesen, dass der Vermieter dem Mieter nachweisen muss, dass er der Verursacher ist, damit der Mieter die Kosten übernehmen muss.

    Daher folgende Fragen:

    • welches Gesetz/Regelwerk regelt sowas?
    • hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen, wie man unklare Geldfragen fair regelt und mit dem Vermieter ein gutes Verhätnis wahren kann?


    Beste Grüße,

    Vika

  • Hallo!

    willkomemen2.gif im Forum!

    Grundsätzlich hättest du diese Rechte:

    Zitat

    Mietrecht: Schimmelpilzbefall der Wohnräume, Objekte

    Schimmelpilz und Feuchtigkeit in einer Mietwohnung stellen regelmäßig einen erheblichen Mietmangel dar. Der betroffene Mieter kann daher alle Gewährleistungansprüche des Mietrechts gegenüber dem Vermieter bei Auftreten von Schimmelpilz geltend machen.

    Siehe » Sachmangel.

    Diese Ansprüche, insbesondere aber auch das Recht die Miete zu mindern, entfallen aber, wenn der Mieter die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmelpilz durch ein falsches Wohnverhalten (insbesondere unzureichendes Heizen und Lüften) selbst zu verantworten hat. (LG Lüneburg, Urteil vom 22. November 2000, Az: 6 S 70/00). In diesen Fällen ist der Mieter für Kosten einer Beseitigung des Schimmelpilzbefalls gegenüber dem Vermieter haftbar. (AG Neukölln, Urteil vom 23. Juli 2002, Az: 6 C 213/01).

    Meistens löst der Satz richtiges Heizen und Lüften Empörung aus.

    Aber es ist schon wichtig, wenn man sich da etwas informiert.

    Richtig Heizen und Lüften

    In deinem Fall rate ich zu einer Beratung bei einem Rechtsanwalt für

    Mietrecht, oder dem örtlichen Mieterverein.

    Gruß



  • Ich habe gelesen, dass der Vermieter dem Mieter nachweisen muss,

    Soweit so richtig. Das kann z.Bsp. über ein Gutachten erfolgen.

    sodass ich im Winter alternativlos bin

    1. Alternative:

    Ordentlich lüften, +ordentlich heizen.

    2. Alternative

    Trockner anschaffen.

    hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen, wie man unklare Geldfragen fair regelt und mit dem Vermieter ein gutes Verhätnis wahren kann?

    Ja habe ich. Ich persönlich halte das meistens so, das das erste mal der Schimmel auf meine Kosten beseitigt wird, und informiere den Mieter nochmals wie zu heizen und zu lüften ist. Oft ist es nun einmla so das besonders da Schimmel auftritt wo Sparfüchse im Winter kaum heizen, oder weil sie z.Bsp. nicht zu hause sind usw.

    Vorab muß natürlich ein Baumangel o.ä. ausgeschlossen sein.

    Wenn in deinem Fall halbwegs klar ist das das wirklich nicht an einem Baumangel liegt, sondern am Wohnverhalten, sollte man sich vieleicht salomonisch in der Mitte treffen?

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