Fristen Nebenkostenabrechnung, etwas undurchsichtige Situation

  • Hallo und schönen guten Abend zusammen.

    Ich hab da mal eine Frage bezüglich Nebenkostenabrechnung und der Abrechnungsfrist.

    Folgende Ausgangssituation:

    Bezug der Mietwohnung war 15.08.2016

    Erhalt der Nebenkostenabrechnung 15.03.2018

    Abgerechnet wurden das Jahr 2016 (15.08.2016 - 31.12.2016), 2017 (01.01.2017 - 31.12.2017), 2018 (01.01.2018 - 15.03.2018)

    Lt. §556 BGB (3) ist ja jährlich abzurechnen binnen 12 Monate.

    Die Frage ist, kann ich den "2016"- Anteil einfach in Abzug bringen? (mit schriftlichem Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung)

    Vielen Dank und Gruß

  • Hallo Japper,

    können tust du alles, es sollte die Frage sein und ob man es sich mit dem Vermieter gleichwohl er die Frist hat verstreichen lassen für 2016, verscherzen möchte.

    Die Kosten sind ja zweifelsohne angefallen und und oder wurden verbraucht, so überdenke man ob man hier den Vermieter abstrafen möchte weil dieser nicht ganz richtig gehandelt hat.

    Die Abwägung obliegt dir alleine, ebenso die Gestaltung des Mietverhältnisses wenn du weiterhin ein einvernehmliches Mietverhältnis haben möchtest.

    Gruß

    BHShuber

  • Die Abwägung obliegt dir alleine, ebenso die Gestaltung des Mietverhältnisses wenn du weiterhin ein einvernehmliches Mietverhältnis haben möchtest.

    Wenn ich das richtig verstehe ist das Mietverhältnis beendet. Denn die letzte Abrechnung geht nur vom 1.1. - 15.3.2018

  • Erhalt der Nebenkostenabrechnung 15.03.2018

    Abgerechnet wurden das Jahr 2016 (15.08.2016 - 31.12.2016), 2017 (01.01.2017 - 31.12.2017), 2018 (01.01.2018 - 15.03.2018)

    Eine oder 3 Abrechnungen?

    Ist das Mietverhältnis beendet?

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