Beiträge von japper

    Hallo und schönen guten Abend zusammen.

    Ich hab da mal eine Frage bezüglich Nebenkostenabrechnung und der Abrechnungsfrist.

    Folgende Ausgangssituation:

    Bezug der Mietwohnung war 15.08.2016

    Erhalt der Nebenkostenabrechnung 15.03.2018

    Abgerechnet wurden das Jahr 2016 (15.08.2016 - 31.12.2016), 2017 (01.01.2017 - 31.12.2017), 2018 (01.01.2018 - 15.03.2018)

    Lt. §556 BGB (3) ist ja jährlich abzurechnen binnen 12 Monate.

    Die Frage ist, kann ich den "2016"- Anteil einfach in Abzug bringen? (mit schriftlichem Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung)

    Vielen Dank und Gruß

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