Hallo und schönen guten Abend zusammen.
Ich hab da mal eine Frage bezüglich Nebenkostenabrechnung und der Abrechnungsfrist.
Folgende Ausgangssituation:
Bezug der Mietwohnung war 15.08.2016
Erhalt der Nebenkostenabrechnung 15.03.2018
Abgerechnet wurden das Jahr 2016 (15.08.2016 - 31.12.2016), 2017 (01.01.2017 - 31.12.2017), 2018 (01.01.2018 - 15.03.2018)
Lt. §556 BGB (3) ist ja jährlich abzurechnen binnen 12 Monate.
Die Frage ist, kann ich den "2016"- Anteil einfach in Abzug bringen? (mit schriftlichem Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung)
Vielen Dank und Gruß