NKA - Personenzahl als Verteilerschlüssel zulässig?

  • Hallo liebes Forum,

    gestern erhielten wir unsere diesjährige Nebenkostenabrechnung mit der Bitte um eine Nachzahlung von 105€. Das mag nicht viel erscheinen, als Studenten in einer Wohnung mit überdurchschnittlich hohen Nebenkosten (Nachtspeicherheizung...) trifft uns sowas aber empfindlich.

    Jetzt habe ich mich gewundert, warum wir dieses Jahr nachzahlen müssen und mir die NKA genau angeschaut.

    Ergebnis: Seit diesem Jahr wohnen in den sechs Wohnungen eine Person weniger. Vier der Wohnungen sind Singlehaushalte, zwei sind Paarhaushalte. Letztes Jahr waren wir also 2/8 der Mieter, dieses Jahr 2/7. Zusammen mit einigen sehr hohen Kosten für Gartenarbeit trifft uns das eben sehr empfindlich.

    Nun meine Frage: Im Mietvertrag habe ich eine eindeutige Passage gefunden, die sagt, dass nach m²-Preis abrechnet wird. Verstehe ich diese richtig?

    Zitat

    §7.5 Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden nach den Bestimmungen der Verordnung über Heizkostenabrechnung aufgrund des Ergebnisses der Ausstattung zur Verbrauchserfassung mit 70% nach dem erfassten Wärmeverbrauch und mit 30% nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Geschäftsfläche auf die Nutzer verteilt, wenn die die Vertragsparteien nicht auf Seite 12 oben eine andere Regelung getroffen haben. (Anmerkung: Haben wir nicht)

    §7.6 Alle anderen als die in Abs. 5 aufgezählten Betriebskosten hat der Mieter anteilig nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. der Geschäftsfläche zueinander an den Vermieter zu entrichten, soweit sie nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden. Dies gilt auch für Niederschlagswasser. Handelt es sich um ein Wohnungseigentum oder Teileigentum ist der für den Vermieter festgelegte Umlageschlüssel anzuwenden. Der Vermieter ist berechtigt, die Betriebskosten entsprechend der Beschlüsse und Regelungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verteiligen. Dazu zählt, dass die Abrechnung, wie im Wohnungseigentumsrecht vorgeschrieben, nach dem Abflussprinzip durchgeführt wird. Das heißt, dass nur die Zahlungen der Eigentümergemeinschaft in der Abrechnung berücksichtigt sind, die während der Abrechnungsperiode auf die Betriebskosten geleistet wurden. Diese Abrechnungsart gilt hier ausdrücklich als vereinbart, dies gilt nicht für die Heizkosten und die Kosten zentraler Warmwasserversorgungsanlagen. Vielmehr gilt für diese §7 Nr 5. dieses Vertrages. Die auf das vermietete Wohnungseigentum bzw. Teileigentum erhobene Grundsteuer ist vom Mieter in voller Höhe zu tragen.

    Nach m² berechnet haben wir die zweitkleinste Wohnung, anteilig an der Wohngesamtfläche sind es 18,7%. Folgende Posten wurden in der Nebenkostenabrechnung berechnet:

    Strom (allgemein) Nach Personen
    Wasser/Abwasser Nach Zählerstand
    Gartenwasser (allgemein) Nach Personen
    Niederschlagswasser Nach m²
    Versicherungen Nach m²
    Müllgebüren Nach Personen
    Rachmelderprüfung Nach m²
    Gartenarbeit (470€ insg.!) Nach Personen
    SatAntenne Je Wohnung

    Wenn ich alle Posten strickt nach m²-Anzahl rechne, müssen nicht wir 109€ nachzahlen, sondern bekämen 6€ zurück. Kann ich das aufgrund des Mietvertrags geltend machen und um eine neue Nebenkostenabrechnung bitten?

    Was muss ich beachten? Wir haben noch nie Vermieter um irgendwelche Änderungen gebeten.

    Herzlichen Dank an alle, die sich damit beschäftigen!!

    Liebe Grüße,

    Klexs

  • Kann ich das aufgrund des Mietvertrags geltend machen und um eine neue Nebenkostenabrechnung bitten?

    Laut Mietvertrag ist der Verteilerschlüssel entsprechend der gesetzlichen Vorgabe. Warum auf einmal die Zahl der Personen zur Abrechnung genommen wird ist ungewöhnlich, denn da wäre im Vorfeld eine Information nötig gewesen. Ein einfache wechseln zwischen den Verteilerschlüsseln ist nicht möglich.

    Also Vermieter anschreiben, am besten per Einwurfeinschreiben.

  • Danke für die rasche Antwort! Deinen ersten Satz verstehe ich leider nicht ganz - magst du ihn nochmal für mich Laien neu formulieren? Meinst du, dass ich die Passage richtig verstanden habe und es (außer bei individuellen Abrechnungen nach Zählern) ausschließlich eine m²-Abrechnung geben kann. Danke!

    Die Zahl der Personen wurde - glaube ich - schon im letzten Jahr (und vielleicht auch schon für viele Jahre davor, aber das kann ich nicht sagen, so lange wohnen wir hier noch nicht) für einige Kosten hinzugezogen. Ich glaube, unsere Vermieterin (vermietet privat) hat das einfach nach dem ihrer Meinung nach "gerechtesten" Verteilerschlüssel je individuell gerechnet.

    Dürfen wir uns jetzt eigentlich beschweren, wenn wir das letztes Jahr so hingenommen haben?

  • Und ich habe noch eine Frage: Die Kosten der Satellitenantenne sind 420€/Jahr für das ganze Haus, die dann auf 6 Parteien umgerechnet werden. Wir nutzen gar kein Satellit, aber darum geht es mir gar nicht. (Ich weiß, dass wir trotzdem zahlen müssen).

    Sondern eine ganz dumme Frage: Warum kostet sowas denn so viel? Wo gehen denn all die Kosten dafür hin?

    Sorry, ich glaube, ich bin zu jung für Satellitenantennenwissen...,;)

    Einmal editiert, zuletzt von Tintenklexs (6. April 2018 um 09:33)

  • Weiterhin verbraucht eine solche Antenne natürlich auch Strom. Diese Kosten des Betriebsstrom könnten auch dort enthalten sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Zahl der Personen wurde - glaube ich - schon im letzten Jahr (und vielleicht auch schon für viele Jahre davor, aber das kann ich nicht sagen, so lange wohnen wir hier noch nicht) für einige Kosten hinzugezogen. Ich glaube, unsere Vermieterin (vermietet privat) hat das einfach nach dem ihrer Meinung nach "gerechtesten" Verteilerschlüssel je individuell gerechnet.

    Dürfen wir uns jetzt eigentlich beschweren, wenn wir das letztes Jahr so hingenommen haben?

    Danke für eure Antworten. Ich habe es jetzt so verstanden (auch aus der Suche und anderen Threads), dass wir tatsächlich im Recht wären damit, zu fordern, dass nach m² abgerechnet wird. Mir bleibt jetzt nur noch diese beiden Fragen:

    1. Dürfen wir uns jetzt beschweren, wenn wir die NKA letztes Jahr hingenommen haben?

    2. Gibt es dafür formale Vorlagen oder Formulierungen, die unbedingt kommen müssen? Sollen wir die Vermieterin einfach erstmal auf diesen Passus hinweisen oder müssen wir einen formellen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen? Wäre es ratsam, zusätzlich unter Vorbehalt die Nachzahlung zu zahlen oder ist es besser gar nicht zu zahlen? (Die Abrechnung kam gestern).

  • 1. Dürfen wir uns jetzt beschweren, wenn wir die NKA letztes Jahr hingenommen haben?

    Jede Abrechnung kann gesondert betrachtet werden. Der Vermieter kann sich hier nicht auf ein stillschweigendes Anerkenntnis beziehen.

    Im Übrigen: Wenn Ihr die Abrechnung davor vor weniger als 12 Monaten bekommen habt, könnt Ihr auch dagegen noch widersprechen.

    Gibt es dafür formale Vorlagen oder Formulierungen, die unbedingt kommen müssen? Sollen wir die Vermieterin einfach erstmal auf diesen Passus hinweisen oder müssen wir einen formellen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen?

    Ihr solltet dem Vermieter nachweislich (EW-Einschreiben) einen schriftlichen Widerspruch zukommen lassen, in welchem Ihr dem Umlagemaßstab widersprecht und Euch auf die vertraglichen Vereinbarungen bezieht. Die Formulierung muss keiner bestimmen Form entsprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo liebes Forum,

    ein Update unserer Frage: Unsere Vermieterin hat den Brief von mir persönlich letzten Montag ausgehändigt bekommen. Sie war damals schon sehr klar nicht begeistert und hat uns unterstellt, dass wir das nur machen würden, weil "man das ja von Zeit zu Zeit braucht, sich zu beschweren."

    Sie rief letzte Woche an und bat um ein Gespräch und war gerade hier. Beim Anruf war ich optimistisch, denn sie klangt wieder sehr freundlich und ich dachte, sie hätte einfach eingesehen, dass wir Recht haben.

    Jetzt war sie hier.

    Ergebnis:

    - Sie behauptet immer noch, wir würden wegen "Kinkerlitzchen" Streß machen. Außerdem warf sie uns vor, sofort schriftlich zu antworten, statt zunächst ein klärendes Gespräch zu suchen.

    - Sie erklärte uns ausführlich und unter Zuhilfenahme eines Zettels, warum es gerechter wäre, Müll, Garten, Abwasser und allgemeinen Strom nach Personen aufzuführen. Daraufhin haben wir geantwortet, dass es im Mietvertrag anders steht, das somit also keine Frage von Gerechtigkeit ist.

    - Sie erklärte, dass unterschiedliche Parteien im Haus unterschiedliche Mietverträge hätten und sie deshalb die Abrechnung auch gar nicht anders machen könne, es auch nicht werde und es auch im nächsten Jahr auf keinen Fall ändern werde.

    - Sie sagte, dass wir uns letztes Jahr nicht beschwert hätten und deshalb auch kein Recht hätten, es dieses Jahr zu tun.

    - Auf unsere Frage, was sie denn zum Passus im Mietvertrag sagt, dass alle anderen Betriebskosten (die in einem vorherigen Paragraph auch alle aufgeführt sind und u.a. Müll, Garten, Abwasser und allgemeinen Strom umfassen) pro m² aufgefasst werden, sagte sie, sie hätte sich erkundigt, und ihre Auskunft wäre, dass man als Vermieter entscheiden kann, welchen Umlageschlüssel man nimmt, je nachdem, welcher am meisten Sinn macht. Auf unseren Einwand, dass es aber bei uns vertraglich so (nach m²) geregelt sei, antwortete sie, dass sich ja die allgemeine Gesetzgebung manchmal ändern würde und das auch Teile unseres Mietvertrag ungültig machen könne, das ihre Auskunft sei, und sie sich damit im Recht sehe.

    - Sie erklärte, dass sie Minus machen würde, wenn sie unsere Nebenkosten anders abrechnet.

    - Sie sagte, dass vertraglich auch geregelt wäre, dass wir das Treppenhaus sauber machen und das nicht ordentlich genug geschehen ist.

    - Sie sagte, dass sie sich nicht weiter damit beschäftigen will und das zum Anwalt geht, aber sie auf keinen Fall das erlässt.

    Im ganzen Gespräch waren wir sehr konstruktiv, haben ihr nichts unterstellt, haben sie daran erinnert, dass wir seit 2 Jahren gute Mieter im Haus sind, die ihre keine Scherereien gemacht haben und betont, dass wir sofort den Widerspruch zurückziehen, wenn sie uns zeigen kann, dass wir Unrecht haben und zwar rechtskräftig (nicht mit der Behauptung, dass das ihre Auskunft sei...)

    Jetzt meine Fragen:

    - Ich glaube, sie hat mit dem meisten davon Unrecht. Ist das korrekt, dass ihre Einwände rechtlich keinen Bestand haben?

    - Wir haben das Gespräch gleich danach aus dem Gedächtnis schriftlich protokolliert, aber nicht während des Gesprächs. Was sollen wir als nächstes tun? Ich zögere noch zum Mieterschutzbund zu gehen, weil der Streitwert auch nur 100€ sind.

    - Wir haben Sorge davor, dass das Verhältnis jetzt zerrüttet ist. Was können wir tun, um uns zu schützen? z.B. wollen wir in ca. 1 1/2 Jahren ausziehen (aber nicht vorher) und ich habe gerade Sorge, dass sie sich die 100€ z.B. dadurch zurückholt, das sie am Ende überall Schäden reklamiert, wo keine sind und dann Teile der Kaution zurückbehält.

    Danke an alle, die sich all das hier durchgelesen haben und Gedanken dazu machen!

    Liebe Grüße,

    Klexs

  • Sie erklärte, dass unterschiedliche Parteien im Haus unterschiedliche Mietverträge hätten und sie deshalb die Abrechnung auch gar nicht anders machen könne, es auch nicht werde und es auch im nächsten Jahr auf keinen Fall ändern werde.

    Das ist ihr persönliches Problem. Dann könnte man darauf hinweisen, dass diese Abrechnung formell unwirksam ist und der Vermieter dann keine Nachforderungen geltend machen kann.

    Sie sagte, dass wir uns letztes Jahr nicht beschwert hätten und deshalb auch kein Recht hätten, es dieses Jahr zu tun.

    Das ist Quatsch. Man kann ja auch mal was übersehen. Soll sie doch eine Rechtsgrundlage hierfür benennen.

    und ihre Auskunft wäre, dass man als Vermieter entscheiden kann, welchen Umlageschlüssel man nimmt, je nachdem, welcher am meisten Sinn macht. Auf unseren Einwand, dass es aber bei uns vertraglich so (nach m²) geregelt sei, antwortete sie, dass sich ja die allgemeine Gesetzgebung manchmal ändern würde und das auch Teile unseres Mietvertrag ungültig machen könne, das ihre Auskunft sei, und sie sich damit im Recht sehe.

    Selbst wenn der Vermieter dies ändern kann (das wäre bei einer Umstellung der Wasserkosten nach Verbrauch möglich), muss er dies vor Beginn einer Abrechnungsperiode ankündigen. Einfach so nach Belieben ändern, geht nicht. Per Gesetz muss der Vermieter nach m² abrechnen, er kann aber abweichende Umlageschlüssel vereinbaren.

    Sie erklärte, dass sie Minus machen würde, wenn sie unsere Nebenkosten anders abrechnet.

    Wie jetzt? Und momentan macht sie einen Gewinn? Sie verteilt die Kosten einfach auf. Nach welchem Maßstab das geschieht, ist eigentlich völlig egal.

    Und selbst wenn: Das ist ihr Problem.

    Sie sagte, dass vertraglich auch geregelt wäre, dass wir das Treppenhaus sauber machen und das nicht ordentlich genug geschehen ist.

    Das muss sie Euch dann schon nachweisen,

    Wir haben Sorge davor, dass das Verhältnis jetzt zerrüttet ist.

    Naja, deswegen sollte man sich aber nicht alles gefallen, was der Vermieter macht, erst recht nicht, wenn er hier Änderungen vornimmt, die rechtlich gar nicht haltbar sind.

    Denkst Du, der Vermieter erinnert sich an das positive Vertragsverhältnis, wenn Ihr jeden Monat 3 € zu wenig Miete zahlt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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