Hallo liebes Forum,
gestern erhielten wir unsere diesjährige Nebenkostenabrechnung mit der Bitte um eine Nachzahlung von 105€. Das mag nicht viel erscheinen, als Studenten in einer Wohnung mit überdurchschnittlich hohen Nebenkosten (Nachtspeicherheizung...) trifft uns sowas aber empfindlich.
Jetzt habe ich mich gewundert, warum wir dieses Jahr nachzahlen müssen und mir die NKA genau angeschaut.
Ergebnis: Seit diesem Jahr wohnen in den sechs Wohnungen eine Person weniger. Vier der Wohnungen sind Singlehaushalte, zwei sind Paarhaushalte. Letztes Jahr waren wir also 2/8 der Mieter, dieses Jahr 2/7. Zusammen mit einigen sehr hohen Kosten für Gartenarbeit trifft uns das eben sehr empfindlich.
Nun meine Frage: Im Mietvertrag habe ich eine eindeutige Passage gefunden, die sagt, dass nach m²-Preis abrechnet wird. Verstehe ich diese richtig?
Zitat§7.5 Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden nach den Bestimmungen der Verordnung über Heizkostenabrechnung aufgrund des Ergebnisses der Ausstattung zur Verbrauchserfassung mit 70% nach dem erfassten Wärmeverbrauch und mit 30% nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Geschäftsfläche auf die Nutzer verteilt, wenn die die Vertragsparteien nicht auf Seite 12 oben eine andere Regelung getroffen haben. (Anmerkung: Haben wir nicht)
§7.6 Alle anderen als die in Abs. 5 aufgezählten Betriebskosten hat der Mieter anteilig nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. der Geschäftsfläche zueinander an den Vermieter zu entrichten, soweit sie nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden. Dies gilt auch für Niederschlagswasser. Handelt es sich um ein Wohnungseigentum oder Teileigentum ist der für den Vermieter festgelegte Umlageschlüssel anzuwenden. Der Vermieter ist berechtigt, die Betriebskosten entsprechend der Beschlüsse und Regelungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verteiligen. Dazu zählt, dass die Abrechnung, wie im Wohnungseigentumsrecht vorgeschrieben, nach dem Abflussprinzip durchgeführt wird. Das heißt, dass nur die Zahlungen der Eigentümergemeinschaft in der Abrechnung berücksichtigt sind, die während der Abrechnungsperiode auf die Betriebskosten geleistet wurden. Diese Abrechnungsart gilt hier ausdrücklich als vereinbart, dies gilt nicht für die Heizkosten und die Kosten zentraler Warmwasserversorgungsanlagen. Vielmehr gilt für diese §7 Nr 5. dieses Vertrages. Die auf das vermietete Wohnungseigentum bzw. Teileigentum erhobene Grundsteuer ist vom Mieter in voller Höhe zu tragen.
Nach m² berechnet haben wir die zweitkleinste Wohnung, anteilig an der Wohngesamtfläche sind es 18,7%. Folgende Posten wurden in der Nebenkostenabrechnung berechnet:
| Strom (allgemein) | Nach Personen |
| Wasser/Abwasser | Nach Zählerstand |
| Gartenwasser (allgemein) | Nach Personen |
| Niederschlagswasser | Nach m² |
| Versicherungen | Nach m² |
| Müllgebüren | Nach Personen |
| Rachmelderprüfung | Nach m² |
| Gartenarbeit (470€ insg.!) | Nach Personen |
| SatAntenne | Je Wohnung |
Wenn ich alle Posten strickt nach m²-Anzahl rechne, müssen nicht wir 109€ nachzahlen, sondern bekämen 6€ zurück. Kann ich das aufgrund des Mietvertrags geltend machen und um eine neue Nebenkostenabrechnung bitten?
Was muss ich beachten? Wir haben noch nie Vermieter um irgendwelche Änderungen gebeten.
Herzlichen Dank an alle, die sich damit beschäftigen!!
Liebe Grüße,
Klexs