Ist Reservieren durch GMBH bindend?

  • Hallo, ich wollte über eine Wohnungsbau GmbH eine Wohnung mieten. Habe mich dort speziell um eine Wohnung bemüht und bekam dann das Expose. Die Wohnung entsprach genau meinen Vorstellungen und ist auch nah bei meinen Eltern, denen ich helfe, da erkrankt. Ich habe auch die Einwilligung zur Schufa gegeben. Termin ausgemacht, Wohnung besichtigt, mit den dortigen Mietern gesprochen das falls ich die Wohnung bekommen sollte, ich die und die Möbel kaufe. Ich rief dann an bei der Wohnungsgesellschaft, und sagte ich möchte die Wohnung und die sagten ja super, haben die dann auch aus dem Internet genommen und sagten die Wohnung ist jetzt für sie reserviert und wann haben Sie Zeit rein zu kommen. Das ging aber erst so 7 Tage später aus beruflichen Gründen. Ich rief dann nochmal an und hatte eine Frage, und da sagte die Dame wie ihr Freund zieht ja mit ein und dann muss der Mietvertrag auf beide Namen sein. Ich sag ja er zieht wie gesagt mit ein, ich bin aber alleinige Mieterin, da er keine gute Schufa hat aus der Vergangenheit. Ja sagte sie das wäre aber auch kein Problem da könne man drüber sprechen und fragte schonmal nach seinem Namen und Geb. Datum zwecks Schufaeinholung. Fand ich persönlich befremdlich, da ich ja auch Single sein könnte und irgendwann einen Freund habe der dann einzieht. Den müsste ich ja vermutlich auch nur melden bzw. dem Vermieter Bescheid geben.

    Als ich dann in der vorletzten Woche meinen Termin wahr nahm und wir freuten uns das wir eine schöne Wohnung haben und mein Freund natürlich mit dabei, kam eine sehr arrogante Dame, die dann wieder nach der Schufa fragte. Was mich schon irritierte, da sie ja vorher schon nachgefragt hatte. Sie sagte dann auch es wäre noch eine Interessentin nach mir gekommen der müsse man ja auch eine Chance gebe. Sehr komisch fand ich das schon. Weil vorher war nie eine Rede davon und reserviert durch eine GmbH. Naja wir sassen eigentlich nur doof da, sie fragte die Schufa ab (was sie mit Sicherheit vorher ja schon gemacht hat) und sagte zu meinem Freund bei ihm stehe ja was drin. Er sagt ja das ist ein aussergerichtlicher Vergleich und das wird jedes Jahr gemeldet und Sie sehen ja das die Beträge jedes Jahr weniger werden (Wir sprechen über 420 Euro bis Ende Januar 2018 ist das erledigt). Ja sie känzelte uns unfreundlich ab und würde sich Ende der Woche melden.

    Jetzt habe ich in der Zeit vor dem Termin 2 Wohnungsangebote abgelehnt, da wir ja eine reservierte Wohnung hatten. Jetzt sprach ich mit den derzeitigen Mietern dort die mir sagten, dass ihnen ebenfalls gesagt worden sei die Wohnung ist für uns reserviert, man bräuchte keine Besichtigungen mehr durchführen. Dann rief wohl ein paar Tage später eine Dame an und wollte einen Termin zur Besichtigung. Dann sagte der Mieter nein die Wohnung ist vergeben er vergewisserte sich vorher auch und dann riefen die ihn aber wieder an von der Wohnbau und sagten ja speziell für die Interessentin müsse man da nochmal ein Auge zudrücken da sie jemanden dort kenne. Nachdem ich dann heute selber anrief bei der Wohnbau erfuhr ich das bereits gestern ein Mietvertrag unterzeichnet wurde und die Interessentin selber sagte auch zu den jetzigen Mietern sie kenne da welche.

    Frage: Ich will die Wohnung haben und mir sagte der Mieter, das eine Reservierung verbindlich ist und es keiner Unterschrift bedarf, und hier diese Gesellschaft Bauernfängerei betrieben habe nur weil die Dame dort jemanden kennt. Hätte ich nur früher Zeit gehabt hätte die Dame ja gar keine Chance gehabt. Ich solle dagegen angehen, da dies rechtswidrig sei und er auch bezeugen könne das ihm gesagt worden ist das es reserviert ist für mich und er sagte auch die Schufa meines Freundes spiele keine Rolle, das haben die vorher abgefragt und das es hier keine privaten Vermieter sind sondern eine Gesellschaft einen Ort weiter und die Stadt in der ich wohne sogar auch Anteile daran hat und der Vertrag 14 Tage lang widerrufen werden könne.

    Und als ich dort nochmal anrief und das wiedergab das ich mir rechtliche Schritte vorbehalte, merkte ich richtig das diese arrogante Dame Angst bekam und sagte wir suchen eine andere Wohnung (und dann gehts dachte ich mit der schlechten Schufa vom Freund, lustig) blabla und in ihrem Hause gelte reserviert nur als reserviert und könne jederzeit geändert werden usw. und man könne ja reden und wie dann überhaupt so eine Basis wäre wenn ich jetzt solche Schritte mache sie spreche mit ihrem Chef das wir uns bitte persönlich besprechen. Dann rief sie aber an und sagte: Der Geschäftsführer und wir wollen mit ihnen nicht sprechen und keine Stellungnahme abgeben.

    Was kann ich jetzt tun und wer kennt sich hier aus? Ich möchte gerne morgen ein Schreiben dort hinfaxen und um eine bindende Stellungnahme bitten, wie formuliere ich das und welche Frist ist ok? Das kann ja nur eine sehr kurze Frist sein, da nur durch private Bekanntschaft ja einer anderen Vorzug gegeben wurde, uns gesagt wurde reserviert und wenn das stimmt das ich im Recht bin müssen die ja den Vertrag mit ihr widerrufen. HILFE wer kann mir was vor formulieren

  • Nein, eine Reservierung ist nicht bindend, bzw. besteht hieraus kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss, sofern dies nicht bei einer Reservierungsvereinbarung vereinbart worden wäre. Hier hätte dann die Zusage der Verwaltung erfolgen müssen, wonach Ihr die Wohnung auf jeden Fall erhaltet.

    Hier wurde dies wohl von der Schufa abhängig gemacht, die bei deinem Freund nicht so gut aussieht.

    Unabhängig davon: Wenn Du gleich vor Beginn des Mietverhältnisses mit rechtlichen Schritten drohst, wird man sicher sowieso Abstand von einem Vertragsabschluss nehmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine Reservierung kann ein Vorvertrag darstellen und rechtlich bindend sein. Ein Anspruch auf einen Mietvertrag erhältst du dann trotzdem nicht, selbst wenn du einen Mietvertrag hast, kann die Wohnung anderweitig vermietet werden, dir bleiben dann Schadensersatzansprüche. Wobei sich das ganze schon nach einer rechtlich bindenden Reservierung anhört, wenn bereits ein Termin für den Einzug festgelegt worden ist und auch dem Vormieter bereits mitgeteilt worden ist, das keine weiteren Besichtigungen notwendig sind.

    Dein Problem ist einfach, das sich die Umstände geändert haben nach der Reservierung durch den Miteinzug von deinem Freund. Das kann zu einem Problem werden.

    Also du bekommst die Wohnung nicht, hast eventuell nur einen Schadensersatzanspruch, den Schaden muss du darlegen. Wenn du den geltend machen willst, bitte nur mit einem Anwalt.

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