Plötzliche Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Guten Tag,

    mein Freund und ich haben ein Problem. Wir sind vor gut einem Jahr in unsere jetzige Wohnung gezogen. Leider wurde uns erst sehr spät bewusst, dass die Situation etwas verzwickt ist. Unsere Vermieterin ist gleichzeitig noch Hauptmieterin der Wohnung, heißt, ich bin eigentlich ihre "Mitbewohnerin" und mein Freund ist dort gar nicht gemeldet. Unglücklicherweise hat sie nicht von Anfang an mit offenen Karten gespielt, sonst wären wir wahrscheinlich gar nicht eingezogen. Da die Hauptmieterin vor einem Jahr mit ihrem Freund in ein eigenes Haus gezogen ist, sagte sie uns damals, dass wir quasi "ewig" dort wohnen bleiben können und dass sie die Wohnung nur behalten möchte, falls mal ihre Kinder dort einziehen wollen o.ä. . Sie ist übrigens nicht die Eigentümerin der Wohnung.

    So haben mein Freund und ich uns die Wohnung komplett neu eingerichtet, die Wände gestrichen und erst vor einem knappen Jahr die Terrasse verlegt (neuer Boden).

    Dann kam ganz plötzlich vor eineinhalb Monaten eine Kündigung ohne Grund ihrerseits. Jetzt ist es so, dass es ja eigentlich Eigenbedarf wäre, trotzdem ist es ja nur eine Kündigung des Untermietvertrages.

    Mein Freund und ich bleiben jetzt auf immensen Kosten sitzen und mussten durch die Kündigung unseren Urlaub stornieren, die Terrasse verkaufen (mit hohem Verlust) etc. etc. Nun meine Frage: Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass man da rechtlich irgendwas machen kann? Wir sind beide sehr wütend und wissen, dass man bei Eigenbedarf eigentlich eine Entschädigung bekommen kann.

    Wir freuen uns über jegliche Hilfe.

    Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von hh_mieter (5. April 2018 um 15:04)

  • Wir sind beide sehr wütend und wissen, dass man bei Eigenbedarf eigentlich eine Entschädigung bekommen kann.

    Woher stammt dieses "Wissen"? Bäckerblume und ähnliche Publikationen gelten nicht. Da ihr aber quasi alleine in der Wohnung lebt, gibt es auch keine Kündigungsgründe für eure "Vermieterin". Und da ihr auch die Wohnung nicht gehört kann sie auch keinen Eigenbedarf anmelden.

    Habt ihr euch schon beim eigentlichen Eigentümer der Wohnung vorgestellt. Wie denkt er über die Tricks der sogenannten Vermieterin?

  • Wenn der Vermieter gleichzeitig auch der Hauptmieter ist, dann greift der § 573a BGB, wonach eine unbegründete Kündigung möglich ist. Die Frist verlängert sich hier auf insgesamt 6 Monate.

    Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass man da rechtlich irgendwas machen kann?

    Nichts, was zur Folge hätte, das Ihr nicht ausziehen müsst. Ihr könnt Euch natürlich mal beim Eigentümer der Wohnung vorstellen, aber deswegen müsst Ihr vermutlich dennoch ausziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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