gewerbliche Miete ohne schriftlichen Vertrag gegen Arbeit

  • Hallo,

    ich habe mich hier angemeldet, weil ich eine sehr schwierige Situation auf mich zukommen sehe und über etwas fachliches Wissen dankbar wäre.

    Folgender Fall:

    Es wird ein regulärer, schriftlicher, gewerblicher Mietvertrag abgeschlossen. Nach fünf Jahren wird der Vertrag ordentlich gekündigt.

    Für den gesamten Zeitraum wurden Nebenkostenvorauszahlungen geleistet, aber es gab nie eine Abrechnung über Nebenkosten.

    Auch Stromkosten (die laut Mietvertrag über den Vermieter abgerechnet und alle drei Monate dem Mieter dem Mieter in Rechnung gestellt werden sollen) wurden nie in Rechnung gestellt.

    Die Kaution, die zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt wurde, wird stillschweigend vom Vermieter einbehalten.

    Nach der Kündigung wird ein neues freundschaftliches Abkommen getroffen (Vermieter und Mieter haben ein gutes freundschaftliches Verhältnis aufgebaut):

    Eine reduzierte Miete wird ausgehandelt, die in Gegenleistung durch regelmäßig zu erbringende Dienstleistungen vergolten wird. Es werden also für beide Parteien keine Zahlungen für die in Anspruch genommenen Leistungen fällig.

    Es gibt keine Absprache betreffs Nebenkosten.

    Nach etwa zwei Jahren kann der Vermieter die Leistungen des Mieters nicht mehr wahrnehmen. Auf sofortige Rückfrage des Mieters, wie es weitergehen soll, erhält der Mieter keine Antwort.

    fünf Monate vergehen, in denen keine Miete gezahlt wird und der Vermieter auf weiteres Nachfragen nicht reagiert und jeden Versuch einer Kontaktaufnahme blockiert.

    Irritiert über das Verhalten eines Menschen, den der Mieter für einen Freund gehalten hat, räumt er sein Mietobjekt und sucht selbst mögliche Nachmieter, um dem Vermieter einen weiteren Mietausfall zu ersparen.

    Nun stellt sich die Frage, wie das getroffene Abkommen aufgelöst werden kann und mit welchen rechtmäßigen Forderungen seitens des Vermieters der Mieter im schlimmsten Fall zu rechnen hat.

    Zu betonen ist in diesem Fall das schwierige zwischenmenschliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter für dessen plötzliches Zerwürfnis es aus Sicht des Mieters keinen augenscheinlichen Grund gibt.

    Der Fall ist noch bei weitem komplizierter als hier beschrieben, doch ich hoffe ich habe die wichtigsten Einzelheiten aufgeführt.

    Ich bin sehr gespannt, was Kenner des Mietrechts dazu zu sagen haben...

  • Hallo,

    da es sich offensichtlich um ein gewerbliches Mietverhältnis handelt ist das sehr schwierig hier überhaupt zu antworten, im Gegensatz zu herkömmlichen Wohnraummietrecht in dem es viele Vorschriften gibt, kann gewerbemietrecht frei verhandelt werden, so wäre der Gang zu einem Juristen nicht die schlechteste Idee.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    da es sich offensichtlich um ein gewerbliches Mietverhältnis handelt ist das sehr schwierig hier überhaupt zu antworten, im Gegensatz zu herkömmlichen Wohnraummietrecht in dem es viele Vorschriften gibt, kann gewerbemietrecht frei verhandelt werden, so wäre der Gang zu einem Juristen nicht die schlechteste Idee.

    Gruß

    BHShuber

    Ein Problem ist ja, dass der alte Vertrag inkl. aller damit verbundenen Bedingungen gekündigt wurde und die darauf erfolgte Abmachung einzig den Tausch "Raum gegen Dienstleistung" beinhaltete. Mehr wurde nicht ausgehandelt.

    Es handelte sich dabei wie gesagt um einen vielleicht naiven aber eben sehr freundschaftlichen Tausch.

    Einmal editiert, zuletzt von Haggi0235 (23. März 2018 um 12:20)

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