Hallo,
durch einen Wohnungsbrand, der durch einen technischen Defekt im Kühlschrank verursacht wurde (die Einbauküche gehört der Vermieterin), wurde meine Wohnung unbewohnbar.
Auch wenn der Brand nur in der Küche war, sind alle anderen Räume mit Ruß und Staub bedeckt, so dass mein gesamter Hausrat nur noch entsorgt werden kann.
Die Gebäudeversicherung meiner Vermieterin bezahlt die Renovierung. Meine Hausrat meine Sachen.
Aufgrund der seelischen Belastung (wir wurden in letzter Sekunde von der Feuerwehr durch ein Fenster aus der Wohnung gerettet) möchten wir nicht mehr in der Wohnung wohnen.
Die Gebäudeversicherung behauptet, das die Wohnung in 3 Wochen wieder bezugsfertig wäre. ich zweifel daran etwas.
Meine Frage ist nun: Ist die Kündigung aufgrund der Unbewohnbarkeit der Wohnung nötig? Und falls ja, kann ich fristlos kündigen?
Außerdem stellt sich die Frage, wer nun für die Entsorgung meiner Sachen (Möbel, Geschirr, einfach alles...) zuständig ist?
Der Gutachter meiner Versicherung kommt erst noch zur Begehung.
Ich würde mich mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte.
Liebe Grüße,
Kleene