Hallo,
laut meines Mietvertrags bin ich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, da die Wohnung unrenoviert war, als ich eingezogen bin. Nun habe ich das Mietverhältnis gekündigt und der Vermieter verlangt von mir, dass ich Striche an den Wänden, die mein Kind verursacht hat, entferne. Es sind nicht nur wenige Striche, sondern es gibt an einer Wand eine großflächige "Zeichnung". Der Vermieter nennt als Begründung für die notwendige Entfernung durch mich, dass die Striche "mutwillige Beschädigungen" sind und eine Neuvermietung bzw. ein Verkauf der Wohnung erschwert ist.
Bin ich zur Entfernung bzw. Überstreichen der Striche an den Wänden verpflichtet, obwohl ich keine Schönheitsreparaturen durchführen muss?