Hallo,
das Wasser in der Dusche in dem von mir gemieteten Haus läuft zu langsam ab und Rohrreiniger hilft inzwischen kaum noch. Eine Saugglocke hilft auch nicht. Ich vermute, dass die immer wiederkehrende Verstopfung aufgrund einer ungünstigen Bauweise der Abflussleitung verursacht wird.
Ich habe meinen Vermieter mitgeteilt, dass eine professionelle Rohrreinigung notwendig ist. Er hat geantwortet, dass Rohrverstopfungen normalerweise nicht Sache des Vermieters sind. Er schlägt vor, dass ich eine von ihm genannte Firma mit der Beseitigung der Verstopfung beauftrage. Wenn die Verstopfung auf bauliche Mängel zurückzuführen ist, wird er die Rechnung bezahlen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die Verstopfung nicht verursacht habe. Denn als ich vor einiger Zeit eine Saugglocke benutzt habe, habe ich keine Haare gesehen, sondern kleine braune Teilchen. Selbst wenn Haare die Verstopfung verursachen, ist es nicht möglich, ein Sieb zu benutzen, denn sonst läuft das Wasser zu langsam ab und läuft aus der Dusche auf den Fußboden. Das langsame Ablaufen kommt nicht etwa von Haaren auf dem Sieb, sondern vom Sieb selber. Ich habe das schon versucht.
Die Dusche ist relativ neu und wurde eingebaut, laut meinem Vermieter, kurz bevor ich vor gut einem Jahr eingezogen bin. Der Abfluss hat einen großen, runden, abnehmbaren Deckel, wie man das heutzutage bei neuwertigen Duschen kennt. Dieser Deckel fängt die meisten Haare auf.
Ich habe im Internet recherchiert und herausgefunden, dass normalerweise der Vermieter dafür sorgen muss, dass Rohrleitungen frei sind und für die Beseitigung von Verstopfungen zahlen muss. Es sei denn, der Vermieter kann nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat. Ich habe auch gelesen, dass der Auftrag an den Installateur normalerweise vom Vermieter kommt, denn wer beauftragt, zahlt.
Ich habe die Befürchtung, dass wenn ich den von meinem Vermieter vorgeschlagene Installateur beauftrage, der Installateur schreiben könnte, dass ich die Verstopfung verursacht habe, obwohl das nicht die Wahrheit ist. Vielleicht hat mein Vermieter genau diesen Installateur genannt, weil er weiß, dass der Installateur das so machen wird, damit der Vermieter nicht zahlen muss.
Ich habe bis jetzt ein relativ gutes Verhältnis mit meinem Vermieter gehabt. Deshalb zögere ich, ihm zu schreiben, dass normalerweise er die Kosten für die Rohrreinigung übernehmen muss. Sonst befürchte ich, dass das Verhältnis nachher angespannt ist und es Probleme zwischen mir und ihm geben könnte. Vielleicht wird er dann verlangen, dass ich die Kosten für die Beseitigung von Abnutzungsschäden übernehme, wenn ich ausziehe, wie z. B. Kratzer am Parkettboden, die von der Bewegung von Bettfüßen entstanden sind. Er hat bereits gesagt, dass wenn ich die Kalkflecken von den gläsernen Duschkabinetüren nicht entfernen kann, muss ich die Türen ersetzen.
Was ratet ihr mir in diesem Fall? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.