Es war damals so, meine Freundin und ich sind 2012 in eine Gemeinsame Wohnung gezogen. Da wir uns damals nur kurz kannten und beide nicht in Arbeit waren, wurde der Mietvertrag beim Amt und Vermieter (Mündlich/Handschlag) als WG geschlossen. Der Vermieter nahm uns beide gleichberechtigt im Vertrag auf. Es wurden daher auch separat Miete und Kaution gezahlt, zu gleichen Teilen. Die Miete Nebenkosten 50/50 bis August 2015, da ich zu diesem Zeitpunkt ausgezogen bin. Auf Nachfrage beim Vermieter zur Rückzahlung der Kaution. Sagte er mir, sobald meine Ex ausgezogen ist, bekomme ich meinen Teil der Kaution. Nun ist sie es, sie ist ausgezogen.
Und hat sich einen Anwalt genommen, fordert den gesamten Betrag. Der ehem. Vermieter setzte sich mit mir in Verbindung, und wollte die damals von mir geschlossenen Verträge mit dem Amt in Kopie bez. der Kaution und deren Tilgung haben. Wie gesagt es war eine WG keine Ehe oder ähnliches Verhältnis.
Freunde member des Mieterschutzbundes, holten sich da Infos und sagten mir, dass ich sogar zum Zeitpunkt des Auszugs den Anspruch hatte. Die Frage soll ich vorsorglich zum Anwalt gehen, den Vermieter zwingen? Musste um die verdammten Bescheide zu bekommen unbezahlten Urlaub nehmen. Kosten für Verdienstausfall und Anwalt kann ich nur im Fall einer Verhandlung beanspruchen, oder wie ist sowas geregelt.