Sonderkündigungsrecht bei Jobwechsel?

  • Hallo,

    ich habe ein Problem. Undzwar habe ich ein Jobangebot in Berlin bekommen. Ich wohneseit dem 01.11.2017 in meiner jetzigen Wohnung in Dresden. Ich würde das Jobangebot gerne annehmen, allerdings habe ich in meinem jetzigen Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 3 Jahren, also wäre eine Kündigung erst am 01.11.2020 möglich. Wie sieht so eine Situation bei einem Jobwechsel in eine andere Stadt aus? Ich bin nicht Arbeitslos, habe mich aus eigene Initiative dort beworben, in meinem Mietvertrag verzichten beide Partein darauf vorzeitig zu kündigen. Komme ich doch noch irgendwie aus dem Vertrag raus?

    MfG Robert

  • Hallo,

    wenn hier tatsächlich beide Parteien auf ihr Recht zur Kündigung innerhalb dieser Frist verzichtet haben, dann sieht es leider schlecht für dich aus.

    Sonderkündigungsrechte gibt es bei diesen Klauseln nämlich keine (Ausnahme: Kündigung der Erben im Todesfall).

    Hier hilft nur das persönliche Gespräch mit dem Vermieter und das Hoffen auf dessen Kulanz. Vielleicht kannst Du einen Nachmieter präsentieren? Das sollte am "heißen" Wohnungsmarkt in Dresden machbar sein.

    Wenn es sich um eine größere Wohnungsgesellschaft handelt, vielleicht hat diese auch Wohnungen in Berlin? Bei "internen" Umzügen sehen das manche Vermieter etwas entspannter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eventuell!? Im Mietvertrag haben beide auf das Recht der

    vorzeitigen Kündigung verzichtet. Würde zu einer Beratung

    durch einen Anwalt für Mietrecht raten. Ansonsten tatsächlich

    an die Kulanz des Vermieters appellieren, da sich ja um eine

    beruflich bedingte Veränderung handelt. Was du bei Abschluss

    dieses Mietvertrags ja nicht wissen konntest.

    PS: :D In Zukunft solche Mietverträge mit so einer Klausel nicht mehr

    unterschreiben, mein Rat.



  • Ich verweise hier aber mal auf nachfolgenden Auszug:

    Dies ist allerdings nur der Fall, wenn der Wechsel des Arbeitsplatzes nicht vom Mieter selbst veranlasst worden ist, z.B. dadurch dass er selbst gekündigt hat und seine Tätigkeit freiwillig in eine andere Stadt verlegt..

    Der Fragesteller hat sich ja freiwillig dazu entschieden, sich einen neuen Job zu suchen. Anders würde es dann tatsächlich aussehen, wenn Chef ihn in eine andere Stadt beordert, oder er arbeitslos wird.

    Vielleicht hat er Chancen, allerdings schätze ich diese als marginal ein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!