Beiträge von robert89

    Hallo,

    ich habe ein Problem. Undzwar habe ich ein Jobangebot in Berlin bekommen. Ich wohneseit dem 01.11.2017 in meiner jetzigen Wohnung in Dresden. Ich würde das Jobangebot gerne annehmen, allerdings habe ich in meinem jetzigen Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 3 Jahren, also wäre eine Kündigung erst am 01.11.2020 möglich. Wie sieht so eine Situation bei einem Jobwechsel in eine andere Stadt aus? Ich bin nicht Arbeitslos, habe mich aus eigene Initiative dort beworben, in meinem Mietvertrag verzichten beide Partein darauf vorzeitig zu kündigen. Komme ich doch noch irgendwie aus dem Vertrag raus?

    MfG Robert

    Moin Moin,

    folgende Situation:

    Ich möchte aus meiner WG ausziehen. Wir sind alle drei Hauptmieter. Ich habe eine Kündigung geschrieben, auf der auch meine beiden Mitbewohner unterschrieben und ihr Einverständniss gegeben haben.

    Der Vermieter hat uns jetzt aber mitgeteilt, dass meine beiden Mitbewohner ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen einreichen müssen oder wir einen Nachmieter für mein Zimmer stellen sollen. Sollten wir keinen Nachmieter finden und die beiden können sich die Wohnung nicht alleine leisten, dann würde der VM mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    1. Ist das so rechtens? Meine Mitbewohner haben doch ihre Einverständniss gegeben?!

    2. Warum müssen meine Mitbewohner nochmal ihre Gehaltsabrechnungen einreichen? Bei ihrem Einzug in die Wohnung haben sie das doch schon gemacht ( oder eine Bürgschaft abgegeben) . Können diese nicht als Grundlage zur Beurteilung reichen?

    LG Robert

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