Fragen zu Rechnung der Wartung einer Heizung

  • Habe eine Rechnung über die Wartung unserer Heizung bekommen, wo nur drauf steht Wartung lt. Vertrag (Heizungswartung 2016).

    Da das Rechnungsdatum den 31.12.2016 ausweist bin ich mir nicht sicher, ob die Wartung tatsächlich durchgeführt wurde.

    Mich würde interessieren ob es Auflagen gibt, die eine Heizungswartung erfüllen muss, da das Rechnungsdatum für mich kein Nachweis über die ausgeführte Wartung darstellt.

    Es fehlt z.B. ein entsprechendes Messprotokoll wo eigentlich auch ein Datum stehen sollte.

    Kann mir da jemand weiter helfen?

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • willkomemen2.gif im Forum!

    Vielen Dank für die Willkommensgrüße allerdings bin ich hier schon seit 2014 angemeldet.:)

    Wenn Mieter mußt Du doch wissen ob die Firma da war.

    Ich wohne in einem kleinen Haus mit nur 2 Wohnungen.

    Für Wartungsarbeiten bekommt die entsprechende Firma einen Schlüssel von dem Vermieter.

    Da ich berufstätig bin kann ich nicht immer nachvollziehen, ob im Laufe eines Tages im Haus Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind.

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Also hat der Vermieter die Wartung beauftragt. Dann darf er die Kosten umlegen. Aber nicht so, sondern zusammen mit den Anderen Nebenkosten in der Abrechnung.

  • Der Vermieter hat die Wartung über einen bestehenden Wartungsvertrag durchführen lassen.

    Das der Vermieter die Kosten umlegen kann, da es ich um umlegbare widerkehrende kosten handelt war mir schon bewusst.

    Ich vermute Du hast meine Frage aus Post 1 nicht richtig gelesen bzw. verstanden?

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ich vermute Du hast meine Frage aus Post 1 nicht richtig gelesen bzw. verstanden?

    Doch haben ich. Du vermutlich meine Antwort aber nicht.

    Der Vermieter kann die Kosten der Wartung umlegen, aber per "Einzelrechnung", sondern zusammen mit den anderen Nebenkosten in einer Abrechnung. Dann hast Du das Recht die Belege dazu einzusehen.

    Diese "Einzelrechnung" würde ich zurückweisen.

  • Habe Dich jetzt verstanden.

    Sorry mein Fehler habe mich in Post 1 vermutlich Missverständlich ausgedrückt. :)

    Ich habe einen Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung 2016 eingelegt, mit der Begründung, dass eine Heizungswartung nicht erfolgt ist im Abrechnungsjahr der Nebenkostenabrechnung.

    Daraufhin habe ich vom Vermieter eine Rechnung über die Wartung der Heizung erhalten.

    Der Hintergrund ist, dass ich zu Hause war, wie der Heizungsmonteur im Jahr 2017 kam und mir mitteilte, dass er nun die Heizungswartung für 2016 durchführen werde.

    Leider sind meine anderen Fragen bezüglich der Rechnung noch unbeantwortet, ob es Auflagen gibt, die eine Heizungswartung erfüllen muss, da das Rechnungsdatum für mich kein Nachweis über die ausgeführte Wartung darstellt und ob ein Messprotokoll mit Datum vorhanden sein muss.

    Gruß Golum

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  • Möchte noch einmal auf mein Problem aufmerksam machen da es bislang zu Missverständnissen hier gekommen ist.

    Ich zweifele die Rechnung der Wartung Heizung an und vermute das kein Wartung durchgeführt worden ist und lediglich eine Rechnung geschrieben und auf die Nebenkosten umgelegt wurde.

    Daher meine Frage, gibt es noch eine andere Möglichkeit zu prüfen, ob die Wartung durchgeführt wurde?

    Ich meine gelesen zu haben, dass es eine Abgasmessung (Messprotokoll) nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) gib?

    Vermutlich wird dort auch das Datum der Messung und die Seriennummer der Heizungsanlage aufgeführt?

    Gruß Golum

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