Beiträge von felicitiy

    eine gewisse Anzahlt von Terminen. Ich habe jeden Termin sofort möglich gemacht. Das hätte ich sicher so nicht tun müssen, und ist guter Wille von mir. Ich bin berufstätig und nicht in der Lage ständig Termine möglich zu machen. Der Vermieter hat bestätigt dass es keine Mängel gibt, unter Zeugen. Was ist daran nun strittig. Wenn ich Nachhinein dann der Vermieter glaubt noch Ansprüche geltend zu machen, dann ist das ja eine feine Art und Weise, und bestätigt mich einmal mehr einem solchen Menschen sein Gebäude nicht mitzufinanzieren.

    Und ob es den Vermieter juckt wann ich die Schlüssel abgebe? Ja, vermutlich juckt es ihn, denn er ist nicht in der Lage ohne seinen Anwalt mit mir diesen Termin zu vereinbaren. Und noch einmal - geltende Rechtssprechung beinhaltet eben die Schlüsselübergabe am kommenden Werktag in diesem Fall. Und ob freundlich, oder nicht - macht eben doch einen Unterschied, manchmal macht es sogar den Unterschied eines unerfreulichen Mieterwechsels. Das dürfte man für sich auch mal betrachten. ( Ich glaube Du würdest als Vermieter auch nicht zu mir passen - ich habe so den Eindruck ) - lieben Gruß

    :) Ich zitiere mich gerne nochmal.


    Es ist tatsächlich Alles hier gesagt.

    Ja, aber ich darf doch auf das noch einmal gesagte oben - Bezug nehmen, oder nicht? Der AJ 1900 - hat etwas geschrieben, das so nicht richtig ist. Es war nicht meine Meinung dass es keine Mängel gibt, sondern vom Vermieter ist das bestätigt. Und es wurde gefragt weshalb ich glaube dass mein - guter Wille - negativ ausgelegt wird. Habe ich einfach nochmal zusammen gefasst. Das ist doch legitim, oder nicht? - ??

    Sorry, das ist lediglich nur deine Meinung. Ob das so ist kann man eigentlich erst dann genau beurteilen wenn dei Möbel raus sind, und mit ordentlicher Beleuchtung in ruhe durchgegangen wurde. Davon Abgesehen hat die Kauton auch nicht nur was mit dem Zustand der Wohnung zu tun, sondern auch z.Bsp. mit der letzten Nebenkostenabrechnung.

    Ich nicht. Eine abwohnen der Kaution würde bei mir zu einem ähnlichen Ergebniss führen.

    Wichtig wäre, das du hinzulernst das man Kautionen nicht abwohnen darf.

    Also "sanft" verlangt keiner. Klug wäre in deinem Fall das man sich einfach an geltende Verträge hält. Ich Kapier gar nicht warum du dich übervorteilt vorkommst? Bislang bist du doch die,die 2 Mieten, offenbar zu unrecht, nicht bezahlt hat?

    Wie kommst du nun zu dem Schluß das dein "guter Wille" dir negativ ausgelegt wird?

    Achso, und genau um geltende Verträge geht es ja. Und auf welche Weise man die durchsetzt. Das war ja der Grund meines Post hier, zu geltenden Verträgen gehört dann eben nun auch dass ich mein Recht durchsetzen kann, und erst am nächsten Werktag den Schlüssel übergeben brauche. Da hat der Vermieter ja sicherlich daran gedacht, wie die Termine fallen, dafür bin ich dann ja auch nicht verantwortlich - wird sein Anwalt ihn ja beraten haben. Das meine ich - wenn jeder sein Recht durchsetzt auf biegen und brechen - dann wird es eben für alle ungemütlich. Scheint aber nen anderen Stellenwert zu haben, wenn ich davon Gebrauch mache. Wollte mich hier beraten auf welche Weise zu verfahren sein könnte. Und ob jemand vielleicht noch ein elegantere Idee hätte. Aber die wäre mir selbst dann sicher auch eingefallen. Wenn ich immer nur "Anwalt" schreie.... dann sagt das auch einiges aus.

    Sorry, das ist lediglich nur deine Meinung. Ob das so ist kann man eigentlich erst dann genau beurteilen wenn dei Möbel raus sind, und mit ordentlicher Beleuchtung in ruhe durchgegangen wurde. Davon Abgesehen hat die Kauton auch nicht nur was mit dem Zustand der Wohnung zu tun, sondern auch z.Bsp. mit der letzten Nebenkostenabrechnung.

    Ich nicht. Eine abwohnen der Kaution würde bei mir zu einem ähnlichen Ergebniss führen.

    Wichtig wäre, das du hinzulernst das man Kautionen nicht abwohnen darf.

    Also "sanft" verlangt keiner. Klug wäre in deinem Fall das man sich einfach an geltende Verträge hält. Ich Kapier gar nicht warum du dich übervorteilt vorkommst? Bislang bist du doch die,die 2 Mieten, offenbar zu unrecht, nicht bezahlt hat?

    Wie kommst du nun zu dem Schluß das dein "guter Wille" dir negativ ausgelegt wird?

    Die Wohnung ist längst leer, und der Vermieter hat am 20.3.18 unter Zeugen bestätigt dass keine Mängel vorliegen. Nur die Schlüsselübergabe wollte er nicht machen weil die Zählerstände dann nicht genau wären, da vermutlich in den verbleibenden 11 Tagen noch ein Verbrauch stattfindet, aufgrund der Temperaturen. ( so die Aussage des Vermieters) - wo mein guter Wille lag? - dass ich bestimmt 10 Nachmieter Termine ermöglicht habe. Ihn auch während meiner Abwesenheit in die Wohnung lies. Seine Möbel ab - und wieder aufgebaut habe. Ihm den Schlüssel bereits am 20.3.18 angeboten habe, insgesamt einen freundlichen Umgang pflegte und jederzeit bereit war zum Gespräch. Und ich werde auch einfach nicht gerne unter Generalverdacht gestellt, dass ich von mir entstandene Kosten nicht begleichen würde. Wobei das natürlich kein Vertragsgegenstand ist. Ich habe ganz gerne wenn alle Beteiligten gut aus einer Situation gehen. Natürlich steht es ihm frei einen Anwalt zu beauftragen, was er ja auch tat. Ob das nun der Gesamtsituation dient ist offen. Und die Mieten sind inzwischen bezahlt. Ich bin die dritte Mieterin die in zwei Jahren auszieht, vielleicht hängt das ja mit auch mit der freundlichen Situation im Hause und mit diesem Menschen zusammen. In meinem Fall ist es tatsächlich so. Hätte ein besseres und wohlwollenderer Umgang bestanden, wäre ich evtl. nicht ausgezogen. Nun bin ich froh, dass ich mich dazu entschlossen habe, bestätigt sich ja dass es kein gutes Miteinander ist. Entspricht mir halt auch nicht.

    Dazu möchte ich noch etwas sagen. Das in der Wohnung keine Mängel vorlagen war schon klar zu erkennen, denn es wurden dem Vermieter sehr zahlreiche Termine ermöglicht mit etwaigen Nachmietern. Der Vermieter war mindestens an 10 Terminen in der Wohnung. Eine Schlüsselübergabe wurde am 20.3.18 seitens des Vermieters abgelehnt, weil die Zählerstände dann abweichen würden war seine Aussage. ( Korinthenkacker ?) Und ja, ich habe auch exakt das Gefühl dass permanent mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Deshalb hat sich die ganze Situation mehr und mehr hochgeschaukelt. Vielleicht kann ich nicht davon ausgehen, dass man persönlich das Gespräch sucht, sondern direkt von seinem Recht gebrauch macht, und sofort einen Anwalt benötigt. - das lerne ich hinzu. Und ja, ich vermute auch dass ohnehin die Kosten des Anwalts zu meinen Lasten gehen werden, und mir weder Freundlichkeit noch guter Wille entgegen kommt. Ist leider doch ziemlich verfahren die Situation. Da soll Frau dann sanft und klug bleiben! ?? Schwierig.

    Es stimmt natürlich, das die Verrechnung mit der Kaution nicht möglich war, aber dann erfolgt erstmal eine fristlose Kündigung und die wurde sowieso geheilt durch die Zahlung der Rückstände, damit ist eine Räumungsklagen vom Tisch.

    Die Wohnungsübergabe muss in der Tat nicht an einem Sonntag erfolgen. Dir erwachsen daraus keine Nachteile. Einfach per Schreiben daraufhinweisen, das die Wohnung am nächsten Werktag übergeben wird und fertig. Wenn der Vermieter das ablehnt ist er im Verzug und du bist soweit erstmal vor Klagen sicher. Die Rückgabe kann aber auch vorher erfolgen, einfach mit Zeugen die Schlüssel zurückgeben bzw. in den Briefkasten vom Vermieter werfen mit dem Schreiben, das du den Besitz der Wohnung aufgibst und fertig. Eine Pflicht die Wohnung bis zum Mietende im Besitz zu halten sehe ich nicht. Wobei sei angemerkt, das die Miete natürlich bis zum Ende des Mietverhältnis zu zahlen ist.

    Danke, das war schlüssig - und bringt mich weiter. Lieben Dank für die ausführliche Antwort. Gruß Michaela

    Hallo,

    unbeachtlich bedeutet in diesem Zusammenhang, daß Dir nun schon mehrmals gesagt wurde, wie Du auch ohne Vermieter die Wohnung übergeben kannst. Ist das so schwer zu verstehen?

    Gruß!

    sorry, wenn ich hier mit der Oberfläche etwas Anfangsverzögerung habe. Ich werde es noch einmal durchlesen. Vielleicht hilft das dann ja. Habe ich vielleicht etwas übersprungen, oder überlesen. Danke

    Ja, und die Anwaltskosten muss ich doch nun eh tragen. Und mich sehr unfreundlich dazu behandeln lassen. Und noch Möbel aufbauen die mir nicht gehören. Das summiert sich eben irgendwie alles.

    Ich bin immer ein Freund von Absprachen. Aber das war in diesem Fall nicht möglich. Egal wie wohlwollend ich auch gehandelt habe. Ja, allerdings komme ich hier nun wohl auch schwer zu einer Antwort. Ich bin innerhalb von 1,5 Jahren die dritten Mieterin - vielleicht ist das ja auch kein Zufall. ??

    Hallo,

    Und nimmst dann für Dich ein "Recht" in Anspruch, was Dir nicht zusteht? Seltsame Ansicht.

    Dieser Luxus könnte Dir recht teuer kommen, wenn ich nur an die Rechtsanwaltskosten denke. Denn die Einschaltung eines solches ist durch Dein Verhalten durchaus berechtigt.

    Von daher würde ich also nicht weiter nach Deinen "Rechten" schauen - Du kannst alles u.U. nur für Dich noch verschlimmern, wie Deine Berufung auf einen in diesem Zusammenhang unbeachtlichen § aus dem BGB beweist. AJ1900 hat Dir ja bereits einen Weg dargelegt, wie Du zumindest die Wohnungsübergabe komplikationslos absolvieren kannst.

    Gruß!

    ich verstehe nicht genau was - umbeachtlich - bedeutet. - und wäre es komplikationslos möglich hätte es ja längst stattgefunden. Ich war seit 20.3 bereit dazu. Und nun habe ich langsam keine Nerven mehr für diesen Anwalt - Umgang. Seltsam - manchen Menschen dürfen sich auf die Paragraphen berufen - und andere nicht? DAs will mir nicht in den Sinn.

    Der Vermieter möchte am Samstag den Termin machen. Das wäre der 31.3.18 - letzter Tag des Mietvertrags, wenn ich nunauch ein Paragraphenverfechter bin, dann könnte ich also am nächsten Werktag erst die Übergabe machen. Solange er die Termine für die möglichen neuen Mieter wollte, war er freundlich und kein Wort von der noch zu zahlenden Miete. Und dann als ein Mieter gefunden war gab es einen Mahnbescheid. Der Umgangston war wohl immer eher ohne Freundlichkeit und guten Willen von seiner Seite. Nun kocht das ganze langsam eben immer noch höher. Nicht zuletzt deshalb bin ich ausgezogen.

    Der Vermieter ist extrem unangenehm, und nimmt seine Rechte für sich in Anspruch. Und so schaue ich nun auch nach meinen Rechten, das ist alles. Ich war bereits mit ihm vor Ort am 20.3,18 -und er wollte die Schlüssel nicht haben. ( weil die Zahlenwerte dann verfälscht wären war seine Aussage / und er hat sich von mir Küchenmöbel aufbauen lassen.) - Ja, ist mir bewusst dass ich dazu beigetragen habe, genauso wie ich zu einem friedlichen Miteinander beigetragen habe und das völlig ausgeblendet wird. Er ist ständig "doof" - da sollte ich vielleicht dann auch "doof" sein.

    Hallo, ich bin Mieterin und habe meinen Vertrag fristgemäß mit Ablauf von drei Monaten gekündigt. Die letzten zwei Mieten habe ich einbehalten zur Verrechnung mit der Kaution, und daraufhin einen Mahnbescheid erhalten. Dann die Zahlung verspätet geleistet. Nun ist inzwischen eine Art Krieg entstanden. Ich habe jeden der Termine meines Vermieters für ihn möglich gemacht, ( und es waren einige ) und ihm sogar seine KüchenM-öbel noch aufgebaut. Trotzdem ist er permanent auf Konfrontation und immer mit Anwalt und weiteren unverschämten Beratern "bewaffnet" - Ich hatte ihm den Schlüssel am 20. März angeboten eine Wohnungsübergabe wäre mir Recht gewesen. Er lehnte ab. Nun möchte er die Wohnungsübergabe nach seinem Mahnbescheid und weiteren Drohgebärden am Tag seiner Wahl durchsetzen. Laut Paragraph § 193 BGB muss ich an einem Feiertag, oder Samstag die Schlüssel nicht herausgeben, sondern am nächsten Werktag. Seinem Anwalt habe ich das mündlich mitgeteilt, worauf er mir unverschämt direkt mit einer Räumungsklage droht., in einem Ton der extremen Stress verriet. Ich war immer bestrebt im Einvernehmen die Dinge zu regeln. Was leider in diesem Mietverhältnis nicht möglich war. Die Übergabe hätte längst stattgefunden am 20.3.18 - leider wurde dieser Termin zu einer weiteren Farce. Ich hatte einen Zeugen dabei. So, nun zu meiner Frage, was können die rechtlichen Folgen sein wenn ich wirklich Gebrauch mache von dem Paragraphen § 193 BGB. Bzw. Wie könnte ich angemessen vorgehen. Hat jemand eine Idee?


    Lieben Dank


    Michaela

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