Alles anzeigenIch bin mir fast sicher, ohne den Sachverhalt genau zu kennen, das das auch wieder nur deine Meinung ist. Die Mängelfreiheit bekommst du entweder auf einem Protokoll bestätigt, oder im nachhinein wird abgerechnet, wenn der Vermieter meint noch Ansprüche zu haben.
Wer wann was gesagt oder behauptet hat und wie das zu verstehen ist, sind oft genug Streitpunkte.
Das ist kein guter Wille deinerseits, sondern enfach nur geltende Rechtslage, das du zu eine gewissen Anzahl von Besichtigungen in einem gewissen Zeitraum verpflichtet bist.
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Nochmal, wenn du der Meinung bist da du die Schlüssel zum 20.03. übergeben willst, tu sie unter Zeugenin den Briefkasten des Vermieters und gut. Was ist daran dein Entgegenkommen? Auch das ist lediglich die gültige Rechtslage.
Das sollte eigentlich eine Normalität sein.
So wie ich das verstanden habe war das kein Verdacht, sondern der simple Fakt das du die Miete abgewohnt hast.
Das ist schon mal eine gute Idee gewesen.
Glaubst du ernsthaft das es den Vermieter wirklich juckt ob du den Schlüssel nun So. oder Mo. übergibst? Für dich ist in dem Fall nur wichtig das du es pünktlich machst, weil z.Bsp. ein verspätete Abgabe dazu führen kann das evtl. noch Kosten für dich entstehen.
Wirklich, die eleganteste Idee ist nun einmal sich im Rahmen der geltenden Rechtsprechung zu bewegen. So wie ich das bislang beurteilen kann tut das der Vermieter, und du nun, dank der Zahlung der Miete, offenbar auch wieder. Ob freundlich oder unfreundlich ist eigentlich für den Sachverhalt nicht wichtig.
eine gewisse Anzahlt von Terminen. Ich habe jeden Termin sofort möglich gemacht. Das hätte ich sicher so nicht tun müssen, und ist guter Wille von mir. Ich bin berufstätig und nicht in der Lage ständig Termine möglich zu machen. Der Vermieter hat bestätigt dass es keine Mängel gibt, unter Zeugen. Was ist daran nun strittig. Wenn ich Nachhinein dann der Vermieter glaubt noch Ansprüche geltend zu machen, dann ist das ja eine feine Art und Weise, und bestätigt mich einmal mehr einem solchen Menschen sein Gebäude nicht mitzufinanzieren.
Und ob es den Vermieter juckt wann ich die Schlüssel abgebe? Ja, vermutlich juckt es ihn, denn er ist nicht in der Lage ohne seinen Anwalt mit mir diesen Termin zu vereinbaren. Und noch einmal - geltende Rechtssprechung beinhaltet eben die Schlüsselübergabe am kommenden Werktag in diesem Fall. Und ob freundlich, oder nicht - macht eben doch einen Unterschied, manchmal macht es sogar den Unterschied eines unerfreulichen Mieterwechsels. Das dürfte man für sich auch mal betrachten. ( Ich glaube Du würdest als Vermieter auch nicht zu mir passen - ich habe so den Eindruck ) - lieben Gruß