Ist Strom an Nachbarn geben erlaubt?

  • Hallo,

    mein Nachbar hat mich gefragt ob er von mir übers WE erstmal Strom haben könnte da bei ihm gesperrt worden ist. Am Mo. will er dann wohl den Zähler für seine Wohnung erstmal über jemand anderen laufen lassen bis er die Rechnung abbezahlt hat.

    Darf ich ihm vom Gesetz her den Strom geben?
    Ich finde bei meinem Stromanbieter nichts in den AGB was besagt das weitergabe an Dritte verboten sei.

    Da mein Nachbar über mir wohnt haben wir ein Kabel was für Baustellen gedacht ist durchs Fenster nach oben gelegt. Die Fenster bleiben auf Kipp damit das Kabel nicht eingeklemmt wird und es ist ein durchgängiges Kabel. Er braucht den Strom nur für den Kühlschrank und für den TV und eine Stehlampe.

    Jetzt war der Hausmeister hier hat das Kabel gesehen und hat mir gesagt das ich das nicht darf und es strafbar ist. Der Hausmeister ist nicht gut auf den Nachbarn zu sprechen daher weiß ich seine Aussage nicht einzuschätzen.

    Darf ich also das Kabel noch oben legen oder nicht?
    Muß ich den Vermieter informieren bzw. muß er das erst erlauben?

    Ich hoffe Ihr könnt mich aufklären weil ich trotz einiger Suche im Netz nicht wirklich schlau geworden bin ob dies erlaubt ist oder nicht.

  • Zitat von Strandarbeiter


    mein Nachbar hat mich gefragt ob er von mir übers WE erstmal Strom haben könnte da bei ihm gesperrt worden ist.
    Darf ich ihm vom Gesetz her den Strom geben?


    Wenn Sie die Übergabe aus Ihrer Steckdose machen,JA.

    Zitat

    Jetzt war der Hausmeister hier hat das Kabel gesehen und hat mir gesagt das ich das nicht darf und es strafbar ist.


    Lose Kabel an der Hausfassade kann der Vermieter (Hausmeister) verbieten. Strafbar wäre es vielleicht dann, wenn der Anschluß am Verteilerkasten installiert würde.

    Zitat

    Der Hausmeister ist nicht gut auf den Nachbarn zu sprechen daher weiß ich seine Aussage nicht einzuschätzen.

    Hausmeister sauer, Stromzufuhr gesperrt und können die Aussage nicht einschätzen?

    Da will ich Ihnen mal behilfich sein.

    1. Die Sperrung einer Stromzufuhr setzt schon mal was voraus.
    Da hoffe ich, Ihnen sowas nicht auch erklären zu müssen.

    2. Da wird wohl der Nachbar säumig gewesen sein und das sicher nicht nur mal einmal.

    3. Nun möchten Sie diesen armen Schlucker mit kostenlosen Strom versorgen, den er dann auch ohne Bedenken großzügig nutzen wird.

    4. Auf den Kosten werden Sie sitzen bleiben; sollten Sie ein sozial denkender Mensch sind, können Sie da noch viel mehr tun.

    5. Selbst wenn Sie eine Versorgung installieren würden, könnte diese womöglich bis zum Sankt Nimmerleinstag bestehen bleiben und Sie hätten die A....karte gezogen.

    Fazit: lassen Sie die Finger von derart Hilfsbereitschaft und sagen Sie dem Nachbarn, das der Hausmeister die Kabelverlegung verweigert hat. Somit haben Sie wenigestens nicht gelogen.

  • Den Nachbarn kenne ich schon länger und wir verstehen uns gut. Ich will ihm deshalb ja kurzfristig mit dem Strom aushelfen. Die paar Euro Mehrkosten für diese kurze Zeit verkrafte ich ohne Probleme. Am Montag wird der Anschluss umgemeldet und läuft auf eine andere Person.

    Wie ich Ihrer Antwort entnehme darf ich also meinen Strom an den Nachbarn von Rechtswegen abgeben. Nur da der Hausmeister das Kabel untersagt hat muß ich es wohl entfernen.

    Welche Konsequenzen würden denn entstehen wenn ich das Kabel bestehen lasse?

    Mein Nachbar hat über das WE seine Tochter (6 Jahre) da und ich lasse deshalb das Kabel angeschlossen trotz untersagung des Hausmeisters. Spätestens am Mo. oder Di. ist ja der Anschluss umgemeldet und wieder frei für die Wohnung.

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