selbst kündigen wegen Wohnungsverkauf

  • Hallo,


    Wir wohnen zur Miete in einer Mietwohnung aber seit letztem Jahr steht die Wohnung zum Verkauf!

    Da wir wir nicht wissen wo wir dran sind und quasi zwischen 2 Stühlen stehen da nicht sicher ist ob es ein Kapitalanleger oder doch ein Eigenbedarfanmelder kauft, hatten wir nach langer Zeit uns entschlossen eine andere Wohnung in betragt zuziehen.

    Nun ist es auch soweit und wir sind fündig geworden.

    Wir selbst wohnen hier schon seit knapp über 5 Jahre, nun ist meine Frage:

    Gibt es dadurch das die Wohnung weiterhin zum Verkauf steht ein Sonderkündigungsrecht unser seits oder sind hier die 3 Monate einzuhalten?

    Was für mich nämlich nicht ganz verständlich ist das der Vermieter meint wenn ich einen Nachmieter vorschlagen dann könne man schon zeitiger aus dem Mietvertrag?!

    Bloß, wer zu Gottesnamen möchte als Nachmieter in eine Wohnung ziehen die gerade zum Verkauf steht und man nicht im Vorfeld weiß ob Eigenbedarf oder Kapitalanlage?

    Mir kommt es so vor als wenn der Vermieter hier seine Felle wegschwimmen sieht, da durch das es ja für ihn die ganze Zeit über die beste Lösung war monatlich Mietzins zu kassieren und nebenbei die Wohnung zu verkaufen!

    Wenn wir nämlich ausgezogen sind fällt ja die monatliche Miete weg und die Wohnung steht leer.

    Entweder es findet sich wirklich einen der darauf eingeht mit der Ungewissheit was mit der Wohnung letzlich passiert oder der Vermieter müsste quasi selbst einziehen.

    Fakt ist wir wollen hieraus und haben schon was anderes gefunden!

    bedanke mich da schon mal im voraus auf eine Antwort.......gruß...Marwoe

  • Hallo Marwoe,

    Sie haben einen Vetrag, den Sie fristgerecht kündigen können. Hier also 3 Monate Frist.

    Ein "Sonderkündigungsrecht" habt ihr hier nicht - warum auch?

    Ich gehe mal stark davon aus, dass sich die dann unvermietete Wohnung wesentlich leichter verkaufen lassen wird.

    Als Käufer einer vermieteten Wohnung kauft man ja immer das Risko mit, dass der Mieter nicht ausziehen möchte und alle Register zieht, die das BGB so hergibt. Das blebt einem Käufer nun erspart.

    Viele Grüße,

    anonym2

  • Bedanke mich für beide Antworten!

    Nun ausziehen im nachhinein kam ja sowieso in Frage denn mit der Wohnung fährt man auch ein gewisses Risiko da das Interessenten-Feld nicht eigeschränkt wurde!

    Es interessieren sich ja sowohl Anleger als auch die die für sich selbst oder für Familie suchen.


    gruß....Marwoe

  • Jetzt noch ne kurze Frage zu dem Thema was aber die Foto's der Wohnung für die Immobilien-Anzeige betrifft!

    Können wir nach dem wir ausgezogen sind und die Wohnung die noch nicht verkauft und der Immobilienmakler weiter damit beauftragt ist es verbieten weiterhin die aussagekräftigen Foto's mit unseren Einrichtungsgegenständen die dort zu sehen sind zu nutzen?

    Weil wir nicht möchten das diese Foto's weiterhin presentiert werden, aus reinem Grundprinzip nicht!

    Danke im Voraus schon mal

    Gruß...Marwoe

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    muss nicht sein

    Grace

  • Ich glaube kaum das wenn es von seiten des Verkäufers die Möglichkeit gibt die Wohnung unmöbliert zu Fotographieren, er sehr traurig darüber wäre das er eure Möbel nicht mehr zeigen darf. Der tausch der Bilder wäre eigentlich das erste was ich als Verkäufer sowieso machen würde.

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