Hallo,
Wir wohnen zur Miete in einer Mietwohnung aber seit letztem Jahr steht die Wohnung zum Verkauf!
Da wir wir nicht wissen wo wir dran sind und quasi zwischen 2 Stühlen stehen da nicht sicher ist ob es ein Kapitalanleger oder doch ein Eigenbedarfanmelder kauft, hatten wir nach langer Zeit uns entschlossen eine andere Wohnung in betragt zuziehen.
Nun ist es auch soweit und wir sind fündig geworden.
Wir selbst wohnen hier schon seit knapp über 5 Jahre, nun ist meine Frage:
Gibt es dadurch das die Wohnung weiterhin zum Verkauf steht ein Sonderkündigungsrecht unser seits oder sind hier die 3 Monate einzuhalten?
Was für mich nämlich nicht ganz verständlich ist das der Vermieter meint wenn ich einen Nachmieter vorschlagen dann könne man schon zeitiger aus dem Mietvertrag?!
Bloß, wer zu Gottesnamen möchte als Nachmieter in eine Wohnung ziehen die gerade zum Verkauf steht und man nicht im Vorfeld weiß ob Eigenbedarf oder Kapitalanlage?
Mir kommt es so vor als wenn der Vermieter hier seine Felle wegschwimmen sieht, da durch das es ja für ihn die ganze Zeit über die beste Lösung war monatlich Mietzins zu kassieren und nebenbei die Wohnung zu verkaufen!
Wenn wir nämlich ausgezogen sind fällt ja die monatliche Miete weg und die Wohnung steht leer.
Entweder es findet sich wirklich einen der darauf eingeht mit der Ungewissheit was mit der Wohnung letzlich passiert oder der Vermieter müsste quasi selbst einziehen.
Fakt ist wir wollen hieraus und haben schon was anderes gefunden!
bedanke mich da schon mal im voraus auf eine Antwort.......gruß...Marwoe