Beiträge von Sven Joka

    Hallo,

    unser Vermieter will einen bereits bestehenden Raum einer anderen Mietwohnung, mittels eines Wanddurchbruchs zu unserer Mietwohnung hinzufügen.

    Er will die eine Mietwohnung (jetzt leerstehend) verkleinern, und unsere vergrößern.

    Ich habe bereits etwas nachgelesen und weiß das bei Modernisierungsmaßnahmen (zu denen die "Schaffung neuer Wohnräume" zählt) der Mieter eine Duldungspflicht hat, sofern die Maßnahme nicht eine unzumutbare Grenze überschreitet.

    Da wir durch die entstehende Mieterhöhung nun jedoch evtl. "auf Sparflamme" leben müssen, oder ausziehen müssen, weiß ich nicht ob wir diese Veränderung hinnehmen müssen.

    Eine wietere Frage ist, ob so ein "Durchbruch" überhaupt unter "Schaffung neuer Wohnräume" fällt? Weil der Raum ja nicht neu geschaffen wird, er ist schon vorhanden. Es wird lediglich die Wohnraumaufteilung beider Wohnungen verändert.

    Kann hier jemand evtl. einen Rat geben?

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