Absprache mit Vormieter

  • Guten Abend,


    ich habe folgendes Problem, von dem ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand helfen kann. Ich fange erstmal von vorne an.

    Ich war auf Wohnungssuche und habe in einem Internetportal auch eine schöne Wohnung für mich gefunden, die der jetzige Mieter der Wohnung angeboten hat. Er würde mir die Wohnung übergeben, wenn ich dafür seine Schönheitsreparaturen übernehmen würde.
    Damit war ich einverstanden, bestätigte das per E-Mail.

    Nun wird die Wohnung aber über eine Wohnbaugesellschaft vermietet, die dem jetzigen Mieter nach meiner Zusicherung mitteile, dass er überhaupt keinen Nachmieter aussuchen dürfte, weil allein die Gesellschaft das machen würde. Ich habe das nicht gewusst, keine Ahnung, wie das bei ihm aussah.
    Glücklicherweise suchte sie mich als Nachmieter aus, aber da ich von der Gesellschaft ausgesucht worden war und nicht vom jetzigen Mieter, weigerte ich mich, die Schönheitsreparaturen zu übernehmen.
    Jetzt besteht der Mieter allerdings darauf, dass ich diese Reparaturen trotzdem übernehme, weil ich es ihm ja zugesichert habe.
    Ich meine, dass er mich getäuscht hat- er durfte die Wohnung gar nicht an Personen seiner Wahl weitergeben- und da ich nicht von ihm ausgewählt wurde, muss ich auch nicht seine Bedingungen annehmen. Das Problem ist, dass ich es schon zugesagt habe, bevor ich von dieser Tatsache wusste.

    Kann mir bitte jemand sagen, was nun gilt und wer die Pflicht hat, die Schönheitsreparaturen zu übernehmen?
    Wenn die Zusage gilt, habe ich ein Rücktrittsrecht von dieser Zusage?


    Über klärende Antworten wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen!

  • Hallo Maiglöckchen,

    "Er würde mir die Wohnung übergeben, wenn ich dafür seine Schönheitsreparaturen übernehmen würde."
    Der Vormieter kann Dir seine Wohnung garnicht übergeben, daher brauchst Du auch nicht zu renovieren (meine Meinung).

    "Jetzt besteht der Mieter allerdings darauf, dass ich diese Reparaturen trotzdem übernehme, weil ich es ihm ja zugesichert habe."
    Dein Vertragspartner ist grundsätzlich Dein Vermieter. Ob die Absprache mit dem Vormieter Bestand hat, vermag ich nicht einzuschätzen. Hier wäre m.M. die Beratung eines RA gefragt - es sei denn, Ihr könnt Euch einigen.

    "er durfte die Wohnung gar nicht an Personen seiner Wahl weitergeben-"
    Das konnte und durfte er garnicht, sondern Dich bestenfalls bei der Hausverwaltung empfehlen (so erging es mir vergangenes Jahr, problemlos).

    "Kann mir bitte jemand sagen, was nun gilt und wer die Pflicht hat, die Schönheitsreparaturen zu übernehmen?"
    Ich empfehle Dir, Dich an Deinen zukünftigen VM zu halten.

  • Lass Dich hier nicht vom 'Vormieter' über den Tisch ziehen. Denn der Vormieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrags die Wohnung im vereinbarten Zustand an den Vermieter zurück zu geben.

    Was sagt denn der Vermieter bzw. was ist in Deinem Mietvertrag in Bezug auf den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn bzw. zu Deinen Renovierungspflichten bei Beendigung Deines Mietverhältnisses vereinbart.?

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