Beiträge von Maiglöckchen

    Guten Abend,


    ich habe folgendes Problem, von dem ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand helfen kann. Ich fange erstmal von vorne an.

    Ich war auf Wohnungssuche und habe in einem Internetportal auch eine schöne Wohnung für mich gefunden, die der jetzige Mieter der Wohnung angeboten hat. Er würde mir die Wohnung übergeben, wenn ich dafür seine Schönheitsreparaturen übernehmen würde.
    Damit war ich einverstanden, bestätigte das per E-Mail.

    Nun wird die Wohnung aber über eine Wohnbaugesellschaft vermietet, die dem jetzigen Mieter nach meiner Zusicherung mitteile, dass er überhaupt keinen Nachmieter aussuchen dürfte, weil allein die Gesellschaft das machen würde. Ich habe das nicht gewusst, keine Ahnung, wie das bei ihm aussah.
    Glücklicherweise suchte sie mich als Nachmieter aus, aber da ich von der Gesellschaft ausgesucht worden war und nicht vom jetzigen Mieter, weigerte ich mich, die Schönheitsreparaturen zu übernehmen.
    Jetzt besteht der Mieter allerdings darauf, dass ich diese Reparaturen trotzdem übernehme, weil ich es ihm ja zugesichert habe.
    Ich meine, dass er mich getäuscht hat- er durfte die Wohnung gar nicht an Personen seiner Wahl weitergeben- und da ich nicht von ihm ausgewählt wurde, muss ich auch nicht seine Bedingungen annehmen. Das Problem ist, dass ich es schon zugesagt habe, bevor ich von dieser Tatsache wusste.

    Kann mir bitte jemand sagen, was nun gilt und wer die Pflicht hat, die Schönheitsreparaturen zu übernehmen?
    Wenn die Zusage gilt, habe ich ein Rücktrittsrecht von dieser Zusage?


    Über klärende Antworten wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen!

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