Mietvertrag kündigen

  • Guten Abend ihr Lieben :)

    ich bin neu hier und habe eine Frage zu meinem Mietvertrag bzgl. der Kündigung des Mietverhältnisses. In meinem Vertrag steht folgendes:

    "Es handelt sich um einen allgemeinen Mietvertrag von unbestimmter Dauer mit Ausschluss des Kündigungsrechts. Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 3 Jahren ab Vertragsabschluss auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags."

    Verstehe ich das richtig, dass ich erst nach 3 Jahren ab Beginn des Mietvertrags kündigen kann? Wenn ja, gibt es trotzdem eine Möglichkeit früher zu kündigen?

    Danke für eure Hilfe im Voraus!

  • 3 Jahren ab Vertragsabschluss auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags."

    Wenn der Vertrag schon früher abgeschlossen wurde, gilt dieses Datum.

    Wenn ja, gibt es trotzdem eine Möglichkeit früher zu kündigen?

    Nö, in der Regel nicht. Aber vielleicht kann man sich rauskaufen oder einen Nachmieter stellen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!