Guten Abend ihr Lieben ![]()
ich bin neu hier und habe eine Frage zu meinem Mietvertrag bzgl. der Kündigung des Mietverhältnisses. In meinem Vertrag steht folgendes:
"Es handelt sich um einen allgemeinen Mietvertrag von unbestimmter Dauer mit Ausschluss des Kündigungsrechts. Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 3 Jahren ab Vertragsabschluss auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags."
Verstehe ich das richtig, dass ich erst nach 3 Jahren ab Beginn des Mietvertrags kündigen kann? Wenn ja, gibt es trotzdem eine Möglichkeit früher zu kündigen?
Danke für eure Hilfe im Voraus!