Beiträge von maryk

    "Für das Mietverhältnis gilt einvernehmlich ein beidseitiger Kündigungsverzicht von 24 Monaten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, sowie das gesetzlich festgeschriebene, unabdingbare Sonderkündigungsrecht des Mieters bleiben unberührt"

    Mein Exfreund will unter keinen Umständern ausziehen, meinte er klipp und klar.

    Es kann doch nicht sein, dass man da echt nichts machen kann. Ich hab wirklich Angst vor ihm.

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem:

    Ich bin mit meinem jetzt Exfreund im September in eine Wohnung gezogen. Mindestmietdauer 2 Jahre. Leider stellte sich ziemlich schnell raus, dass es nicht funktioniert. Es ist bereits mehrmals handgreiflich geworden. Er hat mir Geld geklaut und ist mit meinen Sachen respektlos umgegangen. Jetzt würde ich natürlich am liebsten sofort ausziehen. Ich habe eine normale Kündigung (3 Monate Frist) an meinen Vermieter gesendet. Diese wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass mein Exfreund die Miete der Wohnung nicht alleine bezahlen könne und weil es ja ein Zeitmietvertrag ist. Ich fand heraus, dass mein "Vermieter" nur der Vermittler dieser ganzen Sache ist. Die Eigentümerin und eigentliche Vermieterin wohnt in Dresden. Ich kenne keine Email oder Telefonnummer und habe auch im Internet nichts gefunden unter ihrem Namen. Also sendete ich ihr einen Brief an die Adresse, wie sie auf meinem Mietvertrag steht. Dieser kam an (ich habe mit Sendungsverfolgung geschickt), aber es kommt keine Antwort. In diesem Brief beschrieb ich sehr ausführlich meine Situation. Mit meinem Vermittler habe ich auch nochmal telefoniert. Er meinte ich solle vor Gericht gehen. Nur weiß ich nicht ganz, was ich da soll. Ich habe schon darüber nachgededacht einfach keine Miete mehr zu zahlen, damit er mich rauswirft, aber mein Vater ist als Bürge hinterlegt.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin wirklich sehr verzweifelt.

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