Fristlose Kündigung nach 13 Monaten nicht gezahlter Miete?? Rechtens ?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe da ein gewaltiges Problem.

    Ich war Mieter in Hannover und bin nach Österreich gezogen (berufsbedingt).

    Jetzt habe ich per Einschreiben an die Anschrift in Österreich die fristlose Kündigung meines alten Wohnsitzes gekriegt. Nach "13 Monaten" nicht gezahlter Miete. Hätte die sich nicht etwas früher Melden müssen, wenn man im Zahlungsverzug ist. Das die Miete nicht weiter abgebucht wurden ist ist durch ein Fehler passiert, da das Konto 1 mal nicht gedeckt war und es hat sich gestapelt. Ist das denn rechtens sich nach 13 Monaten zu melden und 3798,15€ einzuforden ?? Davor habe ich kein Schreiben an meine österreichische Adresse gekriegt.

    Ich bitte um Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Erick

  • Auch in Österreich hätte man über dieses Internetding seine Kontoauszüge kontollieren können und selber merken, dass die Miete nicht bezahlt ist. => Selbst schuld.

    Am besten mit dem VM reden und vorher die Schulden in einer Summe bezahlen.

  • Hätte die sich nicht etwas früher Melden müssen, wenn man im Zahlungsverzug ist.

    Ist das denn rechtens sich nach 13 Monaten zu melden und 3798,15€ einzuforden ?

    Ja

    Davor habe ich kein Schreiben an meine österreichische Adresse gekriegt.

    BGB § 286
    Verzug des Schuldners

    (1) 1Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. 2Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

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