Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe da ein gewaltiges Problem.
Ich war Mieter in Hannover und bin nach Österreich gezogen (berufsbedingt).
Jetzt habe ich per Einschreiben an die Anschrift in Österreich die fristlose Kündigung meines alten Wohnsitzes gekriegt. Nach "13 Monaten" nicht gezahlter Miete. Hätte die sich nicht etwas früher Melden müssen, wenn man im Zahlungsverzug ist. Das die Miete nicht weiter abgebucht wurden ist ist durch ein Fehler passiert, da das Konto 1 mal nicht gedeckt war und es hat sich gestapelt. Ist das denn rechtens sich nach 13 Monaten zu melden und 3798,15€ einzuforden ?? Davor habe ich kein Schreiben an meine österreichische Adresse gekriegt.
Ich bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Erick