Sachverhalt:
Als Untermieter schriftl. Kündigung seitens Vermieter eingegangen. Gespräch mit Vermieter, das man doch noch 2 Monate länger bleiben könnte als die 3 Monate Frist, und gegenseitiges Einverständnis, damit man eine neue Wohnung finden kann. Davon ausgegangen rechtzeitig eine Kündigung zu erhalten, die den neuen Termin als Frist hat, habe ich nicht selber gekündigt. Die "korrigierte" Kündigung kam nicht, wurde vergessen, die alte war für Vermieter jedoch nun "ungültig", daher die Frage, da ich nun doch schon eine neue Bleibe gefunden habe, inwiefern der alte Kündigungstermin besteht, da die Kündigung nur vage mündlich zurückgenommen wurde und ich einfach zum ursprünglichen Termin der Vermieter-Kündigung ausziehen könnte? Bin etwas Neuland auf dem Gebiet, Sorry!
Danke schonmal!