Rücknahme einer Kündigung

  • Sachverhalt:

    Als Untermieter schriftl. Kündigung seitens Vermieter eingegangen. Gespräch mit Vermieter, das man doch noch 2 Monate länger bleiben könnte als die 3 Monate Frist, und gegenseitiges Einverständnis, damit man eine neue Wohnung finden kann. Davon ausgegangen rechtzeitig eine Kündigung zu erhalten, die den neuen Termin als Frist hat, habe ich nicht selber gekündigt. Die "korrigierte" Kündigung kam nicht, wurde vergessen, die alte war für Vermieter jedoch nun "ungültig", daher die Frage, da ich nun doch schon eine neue Bleibe gefunden habe, inwiefern der alte Kündigungstermin besteht, da die Kündigung nur vage mündlich zurückgenommen wurde und ich einfach zum ursprünglichen Termin der Vermieter-Kündigung ausziehen könnte? Bin etwas Neuland auf dem Gebiet, Sorry!

    Danke schonmal!

  • Wenn der stillschweigenden Forstsetzung des Mietverhältnisses nicht binnen 2 Wochen nach Ende der Kündigungsfrist widersprochen wurde gilt es weiter.

    Heißt Du müsstest form- und fristgerecht kündigen. Aktuell ist das zum 30.6.2018 möglich.

    Als Untermieter schriftl. Kündigung seitens Vermieter eingegangen.

    Von dem Vermieter der als solcher im Vertrag steht?

  • Sry hatte das unklar ausgedrückt, nein die Kündigungsfrist des schriftlich bestehenden und nicht "offiziel" zurückgezogenen Kündigungsschreibens ist in der Tat erst Ende April abgelaufen, der mündlich diskutierte Zeitpunkt zum Ausziehen wäre Juli.

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