Kündigung wegen Eigenbedarf, ich möchte meine Rechte kennen

  • Also es war eigentlich unschön, telefonischer Anruf abends um 19.30 Uhr das ich aus der mir geliebten Wohnung ausziehen müsse, da der Enkel, der beim Vermieter von Montags bis Freitags wohnt und Sa/So bei seinen behinderten Eltern (gehörlos) wohnt, welches meine Nachbarn Etage drunter sind, also die Eltern, die Wohnung bekommen soll.

    Ich habe meine jetzige Wohnung nach den Kritieren ausgesucht, ist nicht weit von den Eltern weg (da meine Mutter aufgrund Krankheit Hilfe braucht), dann musste das Umfeld stimmen, für mich wie auch wenn mich jemand von der Arbeit besucht, und der Mietpreis natürlich. Mein jetziger Vermieter hat die Wohnung letztes Jahr gekauft, mein vorheriger Vermieter musste die Whg zwangsverkaufen

    Naja dann sagte derVermieter am Telefon noch das er das Einschreiben nicht einfach so schicken wollte ohne mit mir zu sprechen vorher, das war am 28.02.. Gestern ein Anruf, das Einschreiben kam angeblich zu einer Namensvetterin, der Enkel würde es einwerfen bei mir. Ich gucke auf die Kündigung, Adresse korrekt, nur bei dem Nachnamen ein eher unwichtiger Buchstabe verkehrt. Aber die Post hat angekreuzt Empfänger nicht zu ermitteln. Wie kann das, wenn doch eine angebliche Namensvetterin den Brief zum Vermieter brachte und auch noch auf gemacht hat. Ein Einschreiben, aber das nur nebenbei. In der Kündigung selber steht, Datum 28.02. (erhalten hab ich den Brief erst gestern, 5.3.). Er kündigt ordentlich zum 31.08.2018 (ich wohne seit August 2013 dort, im Mietvertrag steht bis 5 Jahre = Monate Kündigungsfrist). Nur die Vorgehensweise ist scheisse. Er hat die Wohnung letztes Jahr gekauft, mein letzter Vermieter war pleite, er hat meinem alten Vermieter gesagt wie auch dem Makler ich könne dort wohnen bleiben. Was mich freute. Denn genau davor hatte ich Angst das der Enkel da einzieht. 3 Wohnungen wurden in meinem Haus frei, und alle 3 Möglichkeiten wurden mir genommen da er das erst jetzt sagte. Angeblich hat er sich nicht getraut da ich ihm so sympathisch war...

    In meinem Ort ist es echt schwer gerade Wohnungen zu finden, ich habe Angst das ich bis 01.09. nicht das habe, was in etwa meinen Vorstellungen entspricht, heißt nah bei den Eltern aber auch das soziale Umfeld.

    Welche Rechte habe ich, kann er mich vor die Tür setzen wenn ich bis dahin nichts habe? Ich habe aber immer pünktlich Miete usw bezahlt. Noch eine andere aber eher beiläufiger Frage ist, die Wohnung war vorletztes Jahr, also 2016 noch in der Zwangsverhaltung, dorthin ging dann auch die Miete samt Nebenkosten. Allerdings bekam ich nie eine Abrechnung. War mir aber auch egal, nach dem Stress. Sollte jetzt eine Nachforderung kommen, muss ich die ja nicht zahlen, da die Frist ablief, andererseits habe ich dann auch keinen Anspruch denke ich auf ein Guthaben oder? Aber in erster Linie geht es mir um die Frage, welche Rechte habe ich als Mieter, wenn ich bis dahin nichts habe.

    Danke für mögliche Hilfestellungen usw...ich habe Angst und stresse mich derzeit selber sehr und setz mich unter Druck was zu finden

  • Zunächst würde ich Dir empfehlen, dass Kündigungsschreiben von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Schreiben formell unwirksam ist. Hier würdest Du im Zweifel aber nur etwas Zeit gewinnen.

    Er kündigt ordentlich zum 31.08.2018 (ich wohne seit August 2013 dort, im Mietvertrag steht bis 5 Jahre = Monate Kündigungsfrist).

    Da hast Du noch "Glück" gehabt. Die Kündigungsfrist beträgt eigentlich nur 3 Monate, d.h. bis zum 30.06.2018.

    Ansonsten besteht theoretisch die Möglichkeit, der Kündigung nach § 574 BGB zu widersprechen. In der Praxis dürfte das aber schwer möglich sein, sofern Du nicht alt und gebrechlich bist, bzw. es gar keine anderen Wohnungen in der Stadt gibt.

    Sollte jetzt eine Nachforderung kommen, muss ich die ja nicht zahlen, da die Frist ablief, andererseits habe ich dann auch keinen Anspruch denke ich auf ein Guthaben oder?

    Doch, dein Anspruch auf ein Guthaben besteht für 3 Jahre.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ok danke aber das mit den 3 Monaten ist

  • Der Vermieter muss binnen 12 Monaten abrechnen, sonst ist der Anspruch auf Nachzahlungen verfristet. Wenn die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr ist, dann muss die Abrechnung für 2017 bis 31.12.2018 bei Dir vorliegen.

    Wie heißt wenn ich z. B. 10 Jahre da wohne, hab ich wirklich nur 3 Monate? Also auch wie ich nach 5 Jahren nur 3 Monate wenn es ein gängiger Vertrag wäre?

    Nein, die Kündigungsfristen verlängern sich je nach Mietdauer. Bei mehr als 5 Jahren sind das 6 Monate und nach 8 Jahren sind das 9 Monate.

    Wenn ich das richtig erkenne, wohnst Du ja erst ab kommenden August 5 Jahre in der Wohnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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